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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Trotz Verbots der Stadt Berliner Dominastudio darf wieder öffnen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Dominastudio "Avalon" Recht gegeben. Trotz des Verbots sexueller Dienstleistungen, darf dort ab sofort wieder die Peitsche geschwungen werden.
"Lass mich dein Sklave sein" – singen "Die Ärzte" in ihrem Song "Bitte, Bitte" von 1989. Das denken sich wohl auch die Kunden des Dominastudios "Avalon" im Berliner Stadtteil Charlottenburg, die seit Mitte März auf Einlass hoffen.
Vor dem Verwaltungsgericht erstritt sich das Studio nun das Recht, wieder öffnen zu dürfen, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden können. Denn: Bei der Ausübung von "sexuellen Dienstleistungen im Bereich BDSM / Domina ohne Geschlechtsverkehr" besteht ein geringeres Infektionsrisiko als beim Geschlechtsverkehr, urteilten die Richter am Verwaltungsgericht.
"Latexmasken schützen nicht vor Viren"
Mit der Infektionsschutzverordnung hatte das Land Berlin ab Mitte März "die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt" verboten. Mit einer Ortsbegehung im Dominastudio konnte man die Richter aber überzeugen, schreibt das Studio auf seiner Internetseite.
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Diese sehen, verglichen mit der Ausübung des Geschlechtsverkehrs, ein wesentlich geringeres Risiko sich mit dem Coronavirus zu infizieren, heißt es in dem Urteil. Auch sei das Tragen von Schutzhandschuhen in der Branche nicht untypisch. Auch die Maskenpflicht dürfte den Besuchern nicht schwerfallen. Das Dominastudio stellt jedoch klar "offene Gasmasken sowie Latex- und Ledermasken bieten keinen Schutz gegen Viren".
Erotische Massagen wieder erlaubt
Auch der Eilantrag einer zweiten Antragstellerin war am Verwaltungsgericht behandelt worden. Die Inhaberin eines Studios für erotische Massagen klagte auf Öffnung. Mit Erfolg.
Das Angebot der Antragstellerinnen beschränke sich allenfalls auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten in der Regel ein größerer Abstand bestehe. Es stehe den erlaubten Angeboten nichtmedizinischer Massagen und vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen deutlich näher, argumentierte das Gericht. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
- Eigene Recherche
- Internetseite des Dominastudios
- Infektionsschutzverordnung des Land Berlins
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Verwaltungsgericht Berlin: Pressemitteilung vom 22. Juli