Kontrolle auf der Havel Polizei stoppt Bootsfahrer mit 4,5 Promille

Auch auf dem Wasser gilt eine Promillegrenze. Der Fahrer eines Sportbootes überschritt sie um Längen – und handelte sich damit eine Anzeige ein.
In Potsdam hat die Wasserschutzpolizei einen stark alkoholisierten Bootsführer aus dem Verkehr gezogen. Der 49-Jährige war mit seinem Sportboot auf der Havel unterwegs, als er kontrolliert wurde.
Bei einem Atemalkoholtest hatte der Mann einen Wert von 4,52 Promille. Die Beamten untersagten ihm daraufhin die Weiterfahrt und ordneten eine Blutprobe an. Zudem erstatteten sie Strafanzeige gegen den Bootsführer.
Polizeihauptkommissar Heiko Schmidt warnte: "Alkohol und Drogen sind auch auf der Wasserstraße kein guter Begleiter. Dies gilt sowohl für Sportbootfahrer als auch für die Berufsschifffahrt." Die Promillegrenze für das Führen von Booten in Deutschland liegt bei 0,5 Promille.
- Nachrichtenagentur dpa
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