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Berlin: Bei diesem häufigen Vergehen droht BVG-Fahrgästen bald Geldstrafe


Es geht nicht um Schwarzfahren
Bei diesem häufigen Vergehen droht BVG-Fahrgästen bald Geldstrafe

Von t-online, mpr

25.04.2025 - 13:40 UhrLesedauer: 2 Min.
17.09.2021, Berlin - Deutschland. Türstörung in der U-Bahn.Vergrößern des Bildes
"Türstörung" (Symbolbild): In Fahrzeugen der BVG fallen immer öfter defekte Türen ins Auge. (Quelle: Sabine Gudath via www.imago-images.de)
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In Berlin droht Kunden der BVG ab kommender Woche eine neue Geldstrafe. Es geht um die Ahndung eines viel beobachteten Verhaltens von Fahrgästen des Unternehmens.

Wer noch eben schnell ein Fahrzeug der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erreichen will und dafür mit Gewalt eine Tür aufhält, soll ab dem 1. Mai eine Vertragsstrafe von 50 Euro zahlen. Das teilte die BVG am Freitag mit. Deshalb werde man die eigene Nutzungsordnung um eine entsprechende Regel ergänzen, so die BVG weiter.

Hintergrund sei die Tatsache, dass der Betrieb der Busse sowie der Straßenbahnen und U-Bahnen des Unternehmens durch das absichtliche Aufhalten von Türen verzögert werde. Das wiederum habe Folgen für den gesamten Linienbetrieb. Außerdem sei es gefährlich, Türen zu blockieren. Wer beim Schließen der Türen noch in deren Bereich steht, laufe Gefahr, eingeklemmt oder verletzt zu werden.

Hohe Kosten für Reparatur beschädigter Türen

Dazu kommen nach Unternehmensangaben hohe Kosten für Schäden, die durch das Aufhalten an den Türen entstünden. Bei Störungen müssten regelmäßig einzelne Türen gesperrt werden, "in älteren U-Bahn-Zügen kann das sogar ganze Wagen betreffen – da Türen nicht einzeln gesteuert werden können. Zu- und Ausstieg werden dadurch beeinträchtigt und verlangsamt".

Jeden Monat verzeichne die BVG allein an ihren U-Bahn-Waggons etwa 200 Störungen. Oft sei das die Folge mutwilligen Offenhaltens. Weil die betroffenen Fahrzeuge für Reparaturen aus dem Verkehr gezogen werden müssten, könnten weniger Fahrzeuge eingesetzt werden.

BVG erweitert ihre Waffengesetz-Regelung

Gleichzeitig mit der neuen Tür-Regel will die BVG ab Mai ihre Waffengesetz-Regelung aus den geltenden Beförderungsbedingungen in die aktuelle Nutzungsordnung übernehmen. "Danach ist Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, das Betreten der Anlagen und die Nutzung der Verkehrsmittel untersagt", heißt es dazu. In Anbetracht der aktuellen Debatte zu Messer- und Waffenverbotszonen im Berliner Nahverkehr werde es hier zukünftig weitere Anpassungen geben.

Mitte des Monats hatte ein Angreifer einen Mann in einem Berliner U-Bahnhof mit einem Messer getötet. Die Folge war eine öffentliche Debatte über die Sicherheit im Berliner Nahverkehr.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Verkehrsbetriebe vom 25. April 2025
  • Eigene Berichterstattung
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