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Berlin: Irischer Pro-Palästina-Aktivist darf vorerst in der Stadt bleiben


Beschwerde erfolgreich
Irischer Pro-Palästina-Aktivist darf vorerst in Berlin bleiben

Von dpa
11.04.2025Lesedauer: 2 Min.
Activists and the flag of the state of Palestine during the occupation of the courtyard of Freie Universität Berlin by pro-Palestinian activists. Some of the approximately 150 activists began to set up tents. The occupation is linked to the advance of the Israeli army Israel Defence Forces, IDF in the southern Gaza Strip near the city of Rafah. The management of the FU Berlin has ordered an evacuation. Berlin, 07.05.2024Vergrößern des Bildes
Besetzung an der FU (Archivbild): Immer wieder kommt es in Berlin zu Gerichtsverhandlungen nach Protesten durch die pro-palästinensischen Szene der Hauptstadt. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Ben Kriemann)
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Eine Entscheidung der Berliner Ausländerbehörde sorgt seit Tagen für Diskussionen. Wegen pro-palästinensischer Proteste sollen vier Menschen das Land verlassen. Nun gibt es eine Gerichtsentscheidung.

Im Streit um die Ausreise von drei EU-Bürgern und einer amerikanischen Person nach der Teilnahme an pro-palästinensischen Protesten hat einer der Betroffenen vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab im Eilverfahren der Beschwerde eines Iren statt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Damit gilt der Bescheid des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) vorerst nicht, und der 29-Jährige muss Deutschland zunächst nicht verlassen.

Die Ausländerbehörde hatte dem Mann sowie einer Irin und einer Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen, im Fall der amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Die Entscheidung sorgte für Kritik und Protest.

Von den Personen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus, erklärte Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) vergangene Woche im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Er verwies dabei vor allem auf gewaltsame Vorfälle an der Freien Universität Berlin (FU) am 17. Oktober 2024, als Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten.

Ausländerbehörde hat Aufklärungspflicht verletzt

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts ist das LEA bei der Entscheidung über den Entzug der EU-Freiheitsrechte "seiner Amtsaufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße" nachgekommen. Die Ausländerbehörde habe versäumt, die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern.

Im Kontext der Vorfälle an der FU gebe es gegen etwa 20 Menschen Strafanzeigen. Anhand der vorliegenden Unterlagen sei es nicht möglich festzustellen, in welchem Maße sich der 29-Jährige an der Aktion beteiligt habe. Dies sei aber unerlässlich, um eine Entscheidung treffen zu können.

Gericht: Individuelle Prüfung nötig

Laut Verwaltungsgericht ist eine strafrechtliche Verurteilung nicht zwingend nötig für die Entscheidung über den Entzug der EU-Freiheitsrechte. Der Einzelfall müsse aber individuell geprüft werden, erklärten die Richter.

Laut Gericht gibt es derzeit 17 Ermittlungsverfahren gegen den Iren wegen Straftaten, die er im Rahmen von Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt begangen haben soll – eines betrifft den Vorfall an der FU am 17. Oktober. Keines der Strafverfahren sei abgeschlossen.

Andere Richter prüfen weitere Verfahren

Das Gericht wird sich mit dem Fall noch eingehend im Hauptsacheverfahren befassen, weil der Ire auch Klage eingereicht hat. Das haben auch die anderen Betroffen getan. Sie wehren sich nach Gerichtsangaben zudem ebenfalls im Eilverfahren gegen die Entscheidung.

Über die Fälle entscheiden jeweils unterschiedliche Richter. Denn die Zuständigkeit der Kammern richtet sich nach den Nachnamen der Kläger. Wann die Verfahren entschieden werden, ist noch offen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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