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Berlin: Staatsanwaltschaft legt Revision im Raketen-Influencer-Fall ein


Revision eingelegt
Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil gegen Raketen-Influencer nicht

Von t-online, jon

11.04.2025Lesedauer: 1 Min.
Prozess gegen Influencer nach Silvesterrakete in WohnungVergrößern des Bildes
Der Influencer steht mit gefalteten Händen im Gerichtssaal: Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht zufrieden. (Quelle: Annette Riedl/dpa/dpa-bilder)
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Sechs Monate auf Bewährung für einen Raketenbeschuss auf eine Berliner Wohnung. Die Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu mild.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil im Fall des sogenannten Raketen-Influencers eingelegt. Dies bestätigte ein Behördensprecher, nachdem zuvor die "Berliner Morgenpost" und der "Tagesspiegel" darüber berichtet hatten.

Das Landgericht Berlin hatte den 23-jährigen Atallah Younes am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung verurteilt. Der Influencer aus dem Westjordanland hatte eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen. Nach dem Urteil wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben, sodass er Deutschland verlassen konnte – was er nach eigenen Angaben auch vorhatte.

Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe für Raketen-Influencer

Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Aus ihrer Sicht hat sich der nicht vorbestrafte Younes auch der versuchten schweren Brandstiftung und versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Das Gericht sah dies anders und begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte davon ausgehen durfte, dass die Fenster des Wohnhauses dem Raketenbeschuss standhalten würden. Diese Einschätzung stützte sich auf Aussagen einer Brandsachverständigen. Ein Vorsatz ließe sich demnach nicht beweisen.

Die Staatsanwaltschaft will nun die detaillierte Argumentation im schriftlichen Urteil prüfen. Sollte sie bei ihrer Revision bleiben, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Ob der Palästinenser dafür erneut aus dem Westjordanland nach Deutschland kommen wird, bleibt offen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Berichterstattung
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