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Berlin: Alkoholisierter Mann löst SEK-Einsatz mit falscher Meldung aus


Waffen, Drogen und ein Lügner
SEK-Einsatz in Marzahn: Mann meldet fälschlich schwere Straftat

Von t-online
18.03.2025 - 01:41 UhrLesedauer: 1 Min.
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Der Schriftzug Polizei auf einem Streifenwagen (Symbol): Der Anrufer muss sich nun wegen Missbrauchs von Notrufen verantworten. (Quelle: Aaron Klewer /imago-images-bilder)
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Ein stark alkoholisierter Mann hat in Berlin die Polizei wegen einer angeblichen Straftat mit Schusswaffe alarmiert. Der Einsatz nahm eine unerwartete Wendung.

Ein 37-jähriger stark alkoholisierter Mann hat am Sonntagabend in Berlin-Marzahn einen Großeinsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) ausgelöst. Der Mann hatte gegen 18.50 Uhr über den Polizeinotruf gemeldet, dass in einer Wohnung an der Max-Herrmann-Straße schwere Straftaten verübt worden seien, bei denen auch eine Schusswaffe zum Einsatz gekommen sein soll.

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Als die alarmierten Polizeikräfte eintrafen, fanden sie den stark alkoholisierten Anrufer vor einem Mehrfamilienhaus. Er bestätigte gegenüber den Einsatzkräften seine Aussagen und wirkte sichtlich beeindruckt von dem angeblichen Geschehen. Bei einer freiwillig gestatteten Durchsuchung fanden die Beamten einen Schlagring bei dem Mann.

SEK öffnet auf richterliche Anordnung Wohnung

Nach richterlicher Anordnung öffnete das hinzugerufene SEK gewaltsam die betreffende Wohnung. Darin trafen die Einsatzkräfte lediglich auf den 38-jährigen Bewohner, der ebenfalls unter Alkoholeinfluss stand. Von einer Party oder den geschilderten Straftaten fehlte jede Spur.

Während des Einsatzes warf der Wohnungsinhaber laut dem Pressebericht der Polizei einen Beutel mit Betäubungsmitteln aus dem Fenster. Er erlitt bei dem Polizeieinsatz eine Kopfverletzung, lehnte jedoch eine ärztliche Behandlung ab.

Rettungskräfte müssen 37-Jährigen vor Ort behandeln

Da sich der Gesundheitszustand des Anrufers im Verlauf des Einsatzes zunehmend verschlechterte, mussten Rettungskräfte alarmiert werden. Diese behandelten den 37-Jährigen vor Ort.

Der Anrufer muss sich nun wegen Missbrauchs von Notrufen und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Gegen den Wohnungsinhaber wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Ein Fachkommissariat der Direktion 3 (Ost) übernimmt die weiteren Ermittlungen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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