Propalästinensische Demos Brandattacken auf Botschaft und Polizeiautos: Urteil
Eine 43-Jährige fällt bei propalästinensischen Demonstrationen in Berlin immer wieder auf. Sie soll versucht haben, Polizeifahrzeuge anzuzünden. Auch vor einer Botschaft tauchte sie mit Benzin auf.
Nach Feuerattacken vor der iranischen Botschaft sowie auf zwei Polizeiautos ist eine 43-Jährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die Angeklagte unter anderem der versuchten Brandstiftung, der versuchten Sachbeschädigung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte bei propalästinensischen Versammlungen, der Körperverletzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig.
Neun Taten sah das Gericht als erwiesen an – alle standen im Kontext mit dem Nahostkonflikt. "Die Angeklagte hatte es darauf angelegt, Polizeiinventar mutwillig zu zerstören", sagte der Vorsitzende Richter Moritz Baron. Die 43-Jährige sei "planvoll und hartnäckig" vorgegangen. Der Aussage der Frau, es habe sich um "Aktionen mit rein symbolischem Wert" gehandelt, folgte das Gericht nicht.
Angeklagte habe "die Vollendung gewollt"
Bei den beiden Brandattacken auf Polizeifahrzeuge im Februar und im Oktober 2024 habe die Angeklagte jeweils ein gefährliches Geschehen in Gang gesetzt und auch "die Vollendung gewollt", sagte der Richter weiter. Es sei jeweils zu einer nicht unerheblichen Stichflamme gekommen – "das Brandmittel brannte, nicht die Fahrzeuge". Die Autos seien nicht beschädigt worden. In einem Fall sei ein Mannschaftswagen betroffen gewesen. Rechtlich habe das Gericht diesen Fall als eine versuchte schwere Brandstiftung gewertet.
Als versuchte Sachbeschädigung verurteilte das Gericht eine Feuerattacke vor der iranischen Botschaft in Steglitz-Zehlendorf. Die Frau habe eine geringe Menge Benzin vergossen und ein brennendes Feuerzeug in die Lache geworfen. "Es bestand keine Möglichkeit des Übergreifens der Flamme auf das Botschaftsgelände", sagte Richter Baron. Zudem habe die Frau ein mit einem Davidstern verschlungenes Hakenkreuz an eine Wand in einem U-Bahnhof gesprüht und in fünf Fällen bei propalästinensischen Demonstrationen Polizisten attackiert.
Gericht hob Haftbefehl auf
Die Frau mit iranischer Staatsangehörigkeit, die zuletzt nach ihren Angaben in Berlin als Pflegeassistentin tätig war, befand sich seit vergangenem Oktober in Untersuchungshaft. Mit dem Urteil wurde der Haftbefehl aufgehoben. Nach Überzeugung des Gerichts habe die Angeklagte "erkannt, dass es ein falscher Weg war, um sich politisch einzubringen". Die 43-Jährige hatte im Prozess erklärt, sie werde Feueraktionen nicht wiederholen – "sie führen nicht zum Ziel". Sie kommt nun bis zur Rechtskraft eines Urteils frei.
Das Gericht habe bei der Höhe der verhängten Strafe auch berücksichtigt, dass die Angeklagte mit möglichen ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Die Staatsanwaltsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa