Tödlicher Vorfall in Berlin Getöteter U-Bahn-Angreifer stand bereits unter Bewährung

Ein Mann, der nach einem tödlichen Messerangriff in Berlin von der Polizei erschossen wurde, hätte eigentlich im Gefängnis sitzen sollen. Er war bereits zuvor auffällig worden.
Der nach einem Messerangriff in einer U-Bahn getötete Mann stand bereits wegen einer anderen gefährlichen Körperverletzung unter Bewährung. Nach einem Urteil des Landgerichts Chemnitz hatte der 43-jährige Syrer im Februar 2022 in Sachsen seiner Schwester mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. Bei seiner Festnahme wehrte er sich heftig und verletzte einen Polizisten. Im März 2023 erhielt er dafür eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Da der Mann erneut auffiel, hätte er ins Gefängnis kommen sollen. Dazu kam es aber nicht, weil er untergetaucht war. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz habe einen Sicherungshaftbefehl beantragt, teilte eine Berliner Gerichtssprecherin mit. Dieser sei am 18. März eingegangen. Da zunächst weitere Ermittlungen zum Aufenthaltsort nötig gewesen seien, sei noch keine Entscheidung erfolgt. Zuvor hatten die "Bild" und "B.Z." sowie die "Welt" berichtet.
Mann war polizeilich auffällig in Chemnitz und Berlin
Am vergangenen Samstag soll der Syrer dann laut Polizei einen 29-jährigen Deutschen in einer U-Bahn in Berlin mit einem Küchenmesser niedergestochen und tödlich verletzt haben. Der 43-Jährige war zuvor sowohl in Sachsen als auch in Berlin straffällig geworden. In Chemnitz geriet er erneut ins Visier der Behörden, weil er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nicht ableistete, die er als Auflage für die Bewährungsstrafe bekommen hatte. In Berlin wurde er laut Gerichtssprecherin Ende Juli 2024 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt, weil er im Oktober 2023 zwei Beamte bei einem Gefangenentransport bedrohte.
Aufgrund dieser Vorfälle sollte die Bewährung nach dem Willen der Chemnitzer Staatsanwaltschaft widerrufen werden. Da der Mann zuletzt flüchtig war, beantragte sie einen Sicherungshaftbefehl in Berlin, weil das Gericht dort inzwischen für die Überwachung der Bewährung zuständig war.
Der Syrer besaß nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft einen Aufenthaltstitel mit Aufenthaltserlaubnis bis zum 12. Oktober 2025. Laut Innenverwaltung erkannte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016 den Flüchtlingsstatus zu und gewährte ihm Aufenthalt aus humanitären Gründen.
CDU-Fraktionschef für stadtweites Messerverbot
CDU-Fraktionschef Dirk Stettner schlägt nach der tödlichen Messerattacke im U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz ein stadtweites Messerverbot vor. "Ich appelliere an die neue Bundesregierung, wenn sie dann gebildet ist, das Waffenrecht schnellstmöglich entsprechend anzupassen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Eine Erweiterung der bestehenden Messerverbotszonen etwa auf die U-Bahn, die der Senat jetzt prüft, hält Stettner für sinnvoll, wie er sagte. Aber: "Ich glaube, wir müssen noch grundsätzlicher und ehrlicher über dieses Phänomen sprechen."
- Nachrichtenagentur dpa
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