t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berlin: Mitarbeiter betrügt Pizzeria um 39.000 Euro –Diebstahl in 1.255 Fällen


Diebstahl in fast 1.300 Fällen
Mitarbeiter betrügt Pizzeria um 39.000 Euro

Von t-online, nhe

02.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Eine Pizza (Archivbild): In Berlin soll eine Person eine Pizzeria um mehrere Zehntausend Euro betrogen haben.Vergrößern des BildesEine Pizza (Archivbild): In Berlin soll eine Person eine Pizzeria um mehrere Zehntausend Euro betrogen haben. (Quelle: IMAGO/Panthermedia)

Er nahm über 1.200 Bestellungen entgegen und steckte Teile des Geldes der Kunden selbst ein. Der Filialleiter wurde misstrauisch – jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

In Berlin soll ein 24-jähriger Mitarbeiter einen Pizza-Bestelldienst in Alt-Glienicke um 39.012,36 Euro betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage beim Amtsgericht Tiergarten erhoben. Sie wirft ihm Diebstahl in 1.255 Fällen, 659 Mal gewerbsmäßig, vor. Die Behörde ist sich sicher, dass er zwischen 16. Dezember 2021 und 7. Mai 2023 die Kassensysteme bei eingehenden Bestellungen manipuliert hat.

Dafür soll er den Kaufpreis der Pizzen und anderen Gerichte im System des Ladens reduziert, gleichwohl aber den echten Kaufpreis angenommen haben. Die Differenz soll er dann für sich behalten haben. Die Einzelbeträge lagen den Angaben zufolge zwischen 10,04 Euro und 128,93 Euro. So soll sich der Angeschuldigte monatlich jeweils eine zusätzliche Einnahmequelle von durchschnittlich mehr als 2.200 Euro verschafft haben.

Diebstahl in über 1.000 Fällen: Filialleiter wurde misstrauisch

Entdeckt wurden die Taten, nachdem der Filialleiter bei der Überprüfung der Kassenbestände misstrauisch geworden war, heißt es. Nach Überprüfungen der Dienstpläne und weiteren Nachforschungen zeigte er den 24-jährigen Mitarbeiter demnach an.

Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass es sich lediglich in 659 Fällen um Diebstahl im gewerbsmäßigen Rahmen handelt, da nur hier 50 Euro überschritten wurden. "Ein gewerbsmäßiger Diebstahl ist nicht anzunehmen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache", heißt es in der Anklage. Eine geringwertige Sache bestehe bei Schäden unter 50 Euro.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website