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Berlin: Körperverletzung im Amt? Strafbefehl gegen Polizeibeamten


Eskalierte Uni-Besetzung
Körperverletzung im Amt? Strafbefehl gegen Polizeibeamten

Von t-online
Aktualisiert am 31.01.2025 - 18:59 UhrLesedauer: 1 Min.
Räumung von propalästinensischen Demonstranten im Mai: Polizisten und Demonstranten vor dem Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität.Vergrößern des Bildes
Räumung von propalästinensischen Demonstranten im Mai (Archivbild): Polizisten und Demonstranten vor dem Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität. (Quelle: Soeren Stache)
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Im Mai vergangenen Jahres soll ein Polizist während der Besetzung eines HU-Gebäudes durch Pro-Palästina-Aktivisten einen Berichterstatter verletzt haben. Nun gibt es eine Entscheidung vom Berliner Amtsgericht.

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Strafbefehl gegen einen 32-jährigen Polizisten erlassen. Das teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit. Der Beamte soll bei der Räumung des besetzten Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität (HU) im vergangenen Jahr einen Journalisten verletzt haben.

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 23. Mai 2024. In der Uni hatten sich mehrere Personen verbarrikadiert. Der Journalist habe die Räumung mit einer Kamera und seinem Mobiltelefon dokumentiert. Er trug nach Angaben der Ermittler einen sichtbaren Presseausweis, so die Staatsanwaltschaft.

Der beschuldigte Polizist soll den Reporter zu Boden gebracht und ihm Handschellen angelegt haben. Dabei habe der Mann Verletzungen im Gesicht und am Körper erlitten. Laut Staatsanwaltschaft hätte der Beamte erkennen müssen, dass sich die Maßnahme nicht gegen den Journalisten richten durfte. Der Polizist muss laut Strafbefehl eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro bezahlen. Wenn er gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegt, muss das Gericht über den Fall verhandeln.

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