Bestände "stark gelitten" Wassermangel in der Stadt: Das sollten Bürger beachten
Die Grundwasserbestände in Potsdam haben "stark gelitten". Die Stadt weist Bürger darauf hin und hofft auf Unterstützung bei der Lösung des Problems.
Die Stadt Potsdam ruft die Bürger dazu auf, sparsam mit Wasser umzugehen. Die vergangenen Trockensommer hätten dafür gesorgt, dass sich die Grundwasserbestände bisher nicht erholt haben – trotz des regenreichen Jahres 2023. Wie die Verwaltung mitteilt, brauche es dafür bis zu fünf Jahre, in denen es viel regnet.
Ob Wasser aus der Leitung oder aus einem Brunnen, laut Stadt gibt es einige Regeln zu beachten:
- bevorzugt nachts oder in den Morgen- und Abendstunden gießen
- Regenwasser sammeln und damit gießen
- effizient gießen (nicht auf Blätter, sondern erdbodennah)
- lieber selten und ausgiebig als oft und wenig gießen
- den Rasen nicht zu kurz halten (kurz geschnitten vertrocknet er schneller)
- Rasen nur bei extremer Trockenheit und dann nur morgens oder abends sprengen
- sich für Pflanzen entscheiden, die auch längere Trockenphasen gut überstehen
- Böden so bearbeiten, dass die Speicherfähigkeit von Wasser sich verbessert (Gründüngung, Fruchtwechsel, Bodenbedeckung)
Durch eine umsichtige Verwendung von Wasser könne jeder Bürger einen Beitrag leisten, so die Stadtverwaltung. Viele Menschen hätten sich in den vergangenen Jahren dazu entschlossen, einen Brunnen zur Gartenbewässerung bohren zu lassen, um Trinkwasser zu sparen. Dabei werde aber vergessen, dass die Grundwasserbestände zuletzt sehr gelitten haben.
Insbesondere das ausgiebige Bewässern von Rasenflächen sieht die Stadt zudem kritisch. "Die Rasenflächen weisen nur einen untergeordneten Nutzen für die Natur auf und müssen deshalb nicht so intensiv bewässert werden", heißt es. Ausgedörrter Rasen erhole sich nach einer Hitzephase beim ersten Regen schnell wieder. Wie Sie Wasser auch im Haushalt sparen und sogar bis zu 60 Prozent weniger verbrauchen können und dadurch zudem weniger zahlen, lesen Sie hier.
- potsdam.de: Pressemitteilung vom 5. August 2024