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AfD-Mitarbeiter von Eugen Schmidt wird ausgebürgert – Gerichtsurteil


Gericht bestätigt
Ex-Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten wird ausgebürgert

Von dpa
22.07.2024Lesedauer: 2 Min.
AfD-Bundestagsabgeordneter Eugen Schmidt (Archivbild): Sein ehemaliger Mitarbeiter soll für die russische Regierung Deutschland schaden.Vergrößern des Bildes
AfD-Bundestagsabgeordneter Eugen Schmidt (Archivbild): Sein ehemaliger Mitarbeiter soll wohl für die russische Regierung arbeiten. (Quelle: M. Popow/imago-images-bilder)

Er darf kein Deutscher werden: So lautet das Gerichtsurteil über einen ehemaligen Mitarbeiter der AfD. Seinen Pass habe er sich mit arglistiger Täuschung erschlichen.

Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten wehrt sich bislang erfolglos dagegen, dass ihn die Berliner Senatsinnenverwaltung kurz nach seiner Einbürgerung direkt wieder ausbürgert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Senatsverwaltung nun im Eilverfahren recht gegeben wie schon zuvor das Verwaltungsgericht Berlin. Der Ex-AfD-Mitarbeiter habe seinen deutschen Pass durch arglistige Täuschung erschlichen, erklärte das Gericht.

Der Mann habe seinen russischen Pass im Einbürgerungsverfahren verschwiegen. Das allein rechtfertige die sofortige Rücknahme der Einbürgerung, hieß es. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz zufolge bestehe zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er im Auftrag des russischen Staats handele, um Deutschland zu schaden. Das öffentliche Interesse überwiege in diesem Fall die persönlichen Belange des Mannes, so die Richter des Oberverwaltungsgerichts. Die aktuelle Entscheidung sei unanfechtbar und sofort vollziehbar.

Er besaß einen Hausausweis des Bundestages

Der Ex-AfD-Mitarbeiter hatte mit dem Eilverfahren vergeblich versucht zu verhindern, dass die Senatsverwaltung ihn sofort wieder ausbürgert. Er wehrt sich weiterhin mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin dagegen. Wann es in dem Verfahren eine Entscheidung gibt, ist noch offen.

Der Mann war bis Anfang des Jahres Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und besaß längere Zeit einen Hausausweis des Parlaments. Dem Gericht zufolge hatte er im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass und eine größere Menge Bargeld. Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück.

Vorfälle wie dieser gaben Anlass für strengere Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag. So wird inzwischen beispielsweise überlegt, ob vor der Ausstellung eines Hausausweises für Mitarbeiter künftig der Verfassungsschutz regelmäßig um Erkenntnisse angefragt werden soll. Entschieden werden soll über die neuen Maßnahmen voraussichtlich in diesem Herbst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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