Er saß in Sicherungsverwahrung Vergewaltiger entkommt bei Freigang
Ein verurteilter Straftäter ist während eines Ausgangs entkommen. Der Mann befand sich zuvor in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel in Berlin.
Verurteilt wegen Körperverletzung und Vergewaltigung: Ein Straftäter ist in Berlin aus der Sicherungsverwahrung entkommen. Seit Samstagnachmittag gegen 17.25 Uhr ist der 57-Jährige auf der Flucht. Wie ihm das gelang, wird derzeit untersucht.
Der Straftäter entkam den Angaben zufolge während eines Besuchs bei seiner Mutter in Berlin-Neukölln. Dabei hätten ihn zwei Justizbeamte begleitet, hieß es auf Anfrage der Deutschen Presseagentur (dpa).
57-Jähriger hat Strafe 2015 abgesessen
Der Mann war laut Senatsverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu insgesamt fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe hatte er bereits im Jahr 2015 abgesessen. Seither war er in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel. Diese habe der Mann regelmäßig verlassen können. "Die insgesamt 42 Ausführungen liefen alle unbeanstandet ab", teilte die Senatsverwaltung weiter mit.
Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor den Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft. Es muss auch ein größeres Therapieangebot geben.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa