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Berlin-Kreuzberg: Räuberischer Überfall in der Skalitzer Straße


Pfefferspray ins Gesicht
Maskierte Männer rauben Passanten aus

Von t-online, bm

26.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Ecke Manteuffelstraße und Skalitzer Staße in Berlin-Kreuzberg: Die Täter griffen in der Dämmerung an.Vergrößern des Bildes
Ecke Manteuffelstraße und Skalitzer Straße in Berlin-Kreuzberg: Die Täter griffen in der Dämmerung an. (Quelle: Klaus Martin Hoefer/imago-images-bilder)
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Zwei Männer ziehen filmend durch die Straßen Kreuzbergs – und werden plötzlich Opfer eines bewaffneten Überfalls. Als sie fliehen, nehmen die Täter die Verfolgung auf.

Vier maskierte Männer haben am Donnerstagabend in Berlin-Kreuzberg zwei Passanten ausgeraubt. Die Polizei nahm eigenen Angaben zufolge einen der mutmaßlichen Täter fest.

Die beiden Angegriffenen, 35 und 43 Jahre alt, seien gegen 21.30 Uhr an der Kreuzung Manteuffelstraße, Skalitzer Straße unterwegs gewesen und hätten sich dabei gefilmt. Auf einmal hätten vier maskierte Männer sie attackiert. Die beiden Angegriffenen flüchteten daraufhin in unterschiedliche Richtungen, die mutmaßlichen Räuber stellten ihnen aber nach, wie es in der Mitteilung der Polizei heißt.

Einer der Angreifer habe dem 35-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, mindestens zwei der anderen seien dem 43-Jährigen nachgerannt und hätten auf ihn eingeschlagen und -getreten. Zudem hätten sie ihm die Jacke vom Leib gerissen, wodurch Kameratechnik zu Boden gefallen sei.

Der Polizei zufolge flüchteten die Angreifer anschließend und nahmen Jacke und Zubehör mit. Kurze Zeit später seien Polizeibeamte vor Ort gewesen, hätten einen der mutmaßlichen Räuber noch in Tatortnähe festgenommen und ein Pfefferspray sowie ein Klappmesser sichergestellt. Anschließend musste er mit auf die Wache, um seine Personalien und Fingerabdrücke anzugeben und Fotos von sich machen zu lassen, wie es heißt.

Danach habe die Polizei ihn wieder entlassen. Gegen ihn ermittle nun der polizeiliche Staatsschutz wegen des Verdachts des schweren Raubes. Normalerweise wäre dies Aufgabe der Staatsanwaltschaft, in diesem Fall könne aber ein politisches Motiv noch nicht ausgeschlossen werden, weshalb der Staatsschutz zuständig sei.

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