Tödliche Schüsse auf Asylbewerber Witwe geht nach Klageabweisung leer aus
Sieben Jahre nach einem tödlichen Polizeieinsatz hat die Witwe eines Mannes vor Gericht eine Niederlage eingesteckt. Das Landgericht Berlin hat ihre Schmerzensgeldklage abgewiesen.
Rund siebeneinhalb Jahre nach einem tödlichen Polizeieinsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Moabit ist die Witwe eines erschossenen Asylbewerbers mit ihrer Klage gegen das Land Berlin gescheitert. Das Landgericht der Hauptstadt wies die Forderungen der Frau zurück. Das teilte eine Gerichtssprecherin nach dem zweiten Verhandlungstermin mit.
Die Witwe hatte mindestens 20.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Sie begründete dies mit entgangenen Unterhaltszahlungen für ihre drei Kinder im Alter von 10, 14 und 15 Jahren. Ihr 29-jähriger Ehemann war im September 2016 bei dem Polizeieinsatz in der Unterkunft ums Leben gekommen.
Auslöser des Einsatzes war der sexuelle Missbrauch der sechsjährigen Tochter des späteren Todesopfers durch einen Mitbewohner. Als sich der Täter bereits im Polizeiwagen befand, soll sich der Vater auf ihn gestürzt haben. Laut Polizei hat er dabei ein Messer getragen. Daraufhin schossen mehrere Beamte auf den 29-Jährigen. Er erlag kurz darauf seinen Verletzungen.
Tatverdächtiger abgeschoben
Der Tatverdächtige, der den Einsatz ausgelöst hatte, wurde inzwischen abgeschoben. 2017 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe.
Ob der erschossene Familienvater tatsächlich ein Messer bei sich trug, ist bis heute umstritten. Im Zivilprozess gaben mehrere Polizisten an, keine Waffe gesehen zu haben. Die beschuldigten Beamten schwiegen zu den Vorwürfen.
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- Nachrichtenagentur dpa