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Brandenburg an der Havel: Falscher Polizist erbeutet 100.000 Euro von Seniorin


Betrug an Haustür
Falscher Polizeibeamter erbeutet über 100.000 Euro von Seniorin

Von t-online, nhe

23.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau am Telefon (Archivbild): In Brandenburg an der Havel hat ein Trickbetrüger sehr viel Geld erbeutet.Vergrößern des Bildes
Eine Frau am Telefon (Archivbild): In Brandenburg an der Havel hat ein Trickbetrüger sehr viel Geld erbeutet. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)

100.000 Euro – so viel Geld hat eine Seniorin in Brandenburg verloren. Sie fiel laut der Polizei auf einen Trickbetrüger rein.

In Brandenburg an der Havel hat ein falscher Polizeibeamter Geld und Schmuck im Wert von über 100.000 Euro von einer Seniorin erbeutet. Wie die Polizei mitteilt, kam es bereits am Samstagabend um 21.30 Uhr zu dem Vorfall.

Der Trickbetrüger teilte der Frau demnach am Telefon mit, dass ihr Name und ihre Anschrift auf einer Liste stünden, die zuvor bei einem festgenommenen Täter aufgefunden worden sei. Sie solle deshalb zum Schutz vor Diebstahl Bargeld und Schmuck aushändigen, berichtet die Polizei von der Masche des Trickbetrügers weiter.

Bargeld und Schmuck ausgehändigt: Polizei ermittelt

Dieser hatte damit Erfolg: Die 67-Jährige kam der Aufforderung den Angaben zufolge nach und übergab Bargeld und Schmuck im Wert einer sechsstelligen Summe an einen unbekannten Mann. Die Polizei fertigte eine Anzeige und nahm die Ermittlungen auf.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei davor, sich auf solche oder ähnliche Anrufe sowie dubiose Geldforderungen einzulassen. Sie fordert Bürger auf, am Telefon niemals finanzielle Situationen zu schildern oder ein Geldversteck zu verraten. Zudem bittet sie darum:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen! Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen! Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben zum Beispiel durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einen Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
  • Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich bitte an die Telekom.
  • Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu aber unbedingt die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die Ihnen die Anrufer möglicherweise gegeben haben bzw. die Telefonnummer, die Ihnen auf dem Telefondisplay angezeigt wurde!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Telefonnummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemanden Ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache "nicht geheuer ist", informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind. AUCH NICHT DER "vermeintlichen" POLIZEI!
  • Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei.
Verwendete Quellen
  • polizei.brandenburg.de: Pressemitteilung vom 23. Januar 2024
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