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Görlitzer Park | Vergewaltigung: Neues Beweismittel lässt Zweifel aufkommen


Prozess startet mit Überraschung
Vergewaltigung im Görlitzer Park: Neues Beweismittel wirft Fragen auf

Von t-online, ksi

Aktualisiert am 18.01.2024Lesedauer: 3 Min.
Berlin: Blick auf einen Teil der Mauer des Görlitzer Parks. Hier soll es im Juni 2023 zu einer Gruppenvergewaltigung gekommen sein.Vergrößern des Bildes
Berlin: Blick auf einen Teil der Mauer des Görlitzer Parks. Hier soll es im Juni 2023 zu einer Gruppenvergewaltigung gekommen sein. (Quelle: dpa)
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Eine Frau soll im Görlitzer Park von drei Männern vergewaltigt worden sein. Zum Prozessauftakt tauchten neue Beweise auf, die Zweifel an der bisherigen Version aufkommen lassen.

Vor dem Berliner Landgericht hat der Prozess gegen drei Männer wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes begonnen. Überraschend gab der Vorsitzende Richter Thilo Bartl am Donnerstag zum Prozessauftakt bekannt, dass es ein neues Beweismittel gebe.

Aus Sicht der Verteidigung stellt das siebensekündige Handyvideo eine Wende im Prozess dar. Möglicherweise sei auf der Aufnahme etwas anderes zu sehen als bisher aktenkundig, sagte Anwalt Eckart Fleischmann. Es bestehe der Verdacht, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen sein könnten.

Nach Informationen des Tagesspiegels soll das Material, auf das sich der Richter bezog, Ende 2023, wenige Wochen vor Prozessbeginn, aufgetaucht sein. Zuerst hatte das Nachrichtenportal Nius darüber berichtet.

Video widerspricht Aussagen des mutmaßlichen Opfers

Das Video soll in der Tatnacht aufgenommen worden sein. Es soll eine Frau zeigen, die kniend Oralsex ausführt, während sie von mehreren Männern umringt ist. Das Video soll von dem 23-jährigen Angeklagten aus Guinea aufgenommen worden sein.

Anhand der Aufnahme konnten Beamte des Landeskriminalamtes den genauen Tatort im Görlitzer Park lokalisieren und die Szene rekonstruieren. Warum das Material erst so kurz vor Prozessbeginn auftauchte, ist noch unklar.

Aufnahme soll keine Gewalt zeigen

Der Anwalt des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers, Roland Weber, sagte am Rande des Prozesses, auf dem Video seien keine Gesichter zu erkennen. Er räumte aber ein, dass die Aufnahme auch keine Gewalt zeige. Weber will nun mit seiner Mandantin über das Handyvideo sprechen. Sollten sich die bisherigen Aussagen der 27-jährigen Frau nicht bestätigen, könnten die Beschuldigten sogar aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Die Frau soll sich mit ihrem Ehemann am 21. Juni 2023 gegen fünf Uhr morgens im Görlitzer Park aufgehalten haben, wo sie Drogen kauften und intim wurden. Mehrere Dealer hätten das Paar umringt. Der Mann sei mit Stöcken geschlagen und beraubt, die Frau währenddessen von drei Männern im Alter von 22 bis 23 Jahren mehrfach vergewaltigt worden. An der Unterhose und am Körper der Frau wurden Spermaspuren von zwei Tatverdächtigen gefunden.

Wird sich Georgierin Gerichtsverfahren stellen?

Nach Informationen des Tagesspiegels widersprechen sich die Aussagen des mutmaßlichen Opfers zur Täterbeschreibung bzw. zur Gewalt gegen ihren Ehemann teilweise. Zudem habe die Frau Erinnerungslücken. Auch nach ihrer Rückkehr nach Georgien sei sie für die Ermittler nur schwer erreichbar gewesen.

Ob die Frau als Zeugin vor dem Berliner Landgericht aussagen wird, steht noch nicht fest. Sie wird als Nebenklägerin vom Berliner Opferbeauftragten Roland Weber vertreten. Er sagte dem Tagesspiegel, die 27-Jährige wolle vor Ort aussagen. Alternativ könnte sie auch per Video aus der deutschen Botschaft in Tiflis zugeschaltet werden.

Ob sie trotz des aufgetauchten Videos weiterhin aussagen will, ist unklar. Sollten sie und ihr Mann sogar von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, könnten die drei Angeklagten freigelassen werden. Dem Ehepaar könnte dann allerdings eine Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat oder falscher Verdächtigung drohen.

Angeklagte sind abgelehnte Asylbewerber

Der Verteidiger des 23-Jährigen erklärte zum Prozessauftakt, sein Mandant sei unschuldig. Die Anklage der Staatsanwaltschaft beruhe auf lückenhaften Ermittlungen und teilweise falschen Zeugenaussagen. Der Prozess soll am 23. Januar mit den Aussagen der Angeklagten fortgesetzt werden. Mit einem Urteil ist am 11. März zu rechnen.

Alle Angeklagten sind ledig, zwei haben keinen festen Wohnsitz in Berlin. Die Asylanträge der Männer wurden abgelehnt, für einen der 23-Jährigen besteht eine Residenzpflicht in Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern. Der Mann verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen Drogenhandels. Auch der andere 23-Jährige ist den Ermittlungen zufolge wegen Drogenhandels auffällig geworden.

Die mutmaßliche Vergewaltigung löste eine Debatte über die Sicherheit im Görlitzer Park aus. Die schwarz-rote Koalition beschloss im September, den Park einzäunen zu lassen und 30 Millionen Euro für Repression und Prävention auszugeben.

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