Prozess um Wohnhäuser Bushido lehnt Vergleich im Millionenstreit mit Arafat Abou-Chaker ab
Der juristische Streit zwischen dem Bushido und Arafat Abou-Chaker dauert an. Nun geht es um Wohnhäuser. Der Rapper lehnte ein weiteres Angebot deutlich ab.
Im Zivilprozess um gemeinsame Wohnungsgeschäfte mit seinem ehemaligen Geschäftspartner hat der Rapper Bushido ein erneutes Angebot zum Vergleich ausgeschlagen. Einem Gesprächsangebot eines Anwalts seines Ex-Partners Arafat Abou-Chaker entgegnete er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel mit einem klaren "Nein".
In dem Prozess geht es um sieben Häuser, die beide Männer gemeinsam im brandenburgischen Rüdersdorf erworben hatten. Nach mehreren Auseinandersetzungen wollen sich beide geschäftlich trennen.
Bushido – mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi – wirft seinem ehemaligen Geschäftspartner vor, Geld aus der gemeinsamen Unternehmung gezogen und für private Zwecke genutzt zu haben. Arafat Abou-Chaker widerspricht dieser Darstellung. Das Geld sei auch im Interesse des Rappers und in gegenseitiger Absprache ausgegeben worden. Die Antwort auf diese Frage ist maßgeblich dafür, wie viel Geld Bushido an Abou-Chaker bei einer Übernahme des Wohnensembles zu zahlen hätte.
Bushido bekam im Zivilprozess recht
In dem Prozess geht es um sieben Häuser, die beide Männer gemeinsam erworben hatten. Nach mehreren Auseinandersetzungen wollen sich beide geschäftlich trennen. Die Frage ist nun, wer die Häuser behalten darf und welche Summe derjenige dem anderen auszahlen muss.
Der Prozess ist Teil einer Reihe an juristischen Auseinandersetzungen der beiden. Zuletzt hatte der Rapper in einem Zivilprozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner um eine Millionensumme Recht bekommen. Das Gericht bestätigte, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Mehr dazu lesen Sie hier. Bushido blieb den Prozessen die meiste Zeit fern und musste nicht aus Dubai anreisen.
Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.
- Nachrichtenagentur dpa
- t-online.de: "Gerichtssieg über Clanboss: Bushido freut sich – Abou-Chaker kontert"