Behördenfehler Familie soll Haus verlieren – Land zahlt erste Entschädigungen
Ein Ehepaar befindet sich in einem Rechtsstreit, weil es wegen eines Behördenfehlers sein Einfamilienhaus verlieren soll. Nun kam das Land Brandenburg für Kosten auf.
Das Brandenburger Justizministerium hat einer Familie aus Rangsdorf, die um ihr selbst gebautes Haus kämpft, erste Entschädigungsgelder gezahlt. "Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden", sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) im Rechtsausschuss des Landtags. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Anwalts- und Gerichtskosten für die Klageverfahren, die bis zum Oberlandesgericht gingen.
Aufgrund eines Behördenfehlers bei einer Zwangsversteigerung im Jahr 2010 soll die Familie ihr Haus abreißen lassen und das Grundstück räumen. Das Landgericht Potsdam entschied im Jahr 2014, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei und der frühere Eigentümer ein Anrecht darauf habe, sein Grundstück zurückzufordern. Im Juni entschied das Oberlandesgericht dann, dass die Familie das Haus abreißen und das Grundstück innerhalb eines Jahres räumen muss.
Ehepaar gibt nicht auf
Das Ehepaar will sich damit nicht abfinden und kämpft weiter vor den Bundesgerichten um ihr Haus. Sie haben erneut Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen, um zu erfahren, unter welchen Bedingungen er ihnen das Grundstück mit dem Haus doch noch verkaufen würde. Der Eigentümer sei jedoch unter keinen Umständen bereit, das Grundstück zu verkaufen, ließ er über einen Rechtsvertreter mitteilen.
Der Kläger hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Über die drohende Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2010 wurde er nicht ordnungsgemäß informiert. Eine Frau ersteigerte das Grundstück damals und baute mit ihrem Mann dort ein Haus. 2012 zog die vierköpfige Familie ein.
Im folgenden Jahr legte der Kläger Beschwerde ein, 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf. Eine weitere Klage und sogar eine Verfassungsbeschwerde der Familie hatten keinen Erfolg. Nach dem Urteil aus Brandenburg soll die Familie nun auch die Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen lassen und 6.000 Euro Nutzungsentschädigung zahlen.
"Gravierende" Auswirkungen für die Familie
Das Oberlandesgericht teilte mit, dass die landgerichtliche Entscheidung von 2014 rechtskräftig sei. Der Zuschlag für die Zwangsversteigerung sei aufgehoben und der Kläger der wahre Eigentümer des Grundstücks. Zwar seien die Auswirkungen für die Familie "gravierend", erklärte es weiter. Der Eigentümer habe aber auch das Recht, den Abriss des Hauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein sollte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zwar nicht zugelassen, dagegen kann die Familie aber noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgehen.
Das brandenburgische Justizministerium will der Familie helfen. Es kündigte in Potsdam an, dass eine Arbeitsgruppe das Urteil analysieren solle. "Das Land steht hier in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen", teilte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) mit. Sie sei zuversichtlich, dass zusammen mit der Familie eine "sachgerechte Lösung" gefunden werde, "durch die weiteres Leid vermieden wird".
- Nachrichtenagentur dpa