"Hören Sie auf zu nuscheln" Rapper Shindy streitet sich bei Bushido-Prozess mit Richter
Am Mittwoch sagte Rapper Shindy im Gerichtsprozess gegen Arafat Abou-Chaker aus. Während der Befragung geriet er mehrfach mit dem Richter aneinander.
Seit fast drei Jahren wird vor dem Landgericht Berlin der Streit zwischen dem Rapper Bushido und seinem Ex-Geschäftspartner und Clanchef Arafat Abou-Chaker verhandelt. Bushido wirft Abou-Chaker vor, ihn angegriffen und eingesperrt zu haben.
Am Mittwoch fand nun der 97. Verhandlungstag statt, bei dem dieses Mal erneut Michael Schindler, bekannt als "Shindy", als Zeuge anwesend sein musste. Der Rapper hatte sich an Tag 94 des Langzeit-Prozesses krankgemeldet.
Richter ermahnt Shindy
Das Problem: Während der Zeugenbefragung haperte es ein wenig an der Verständigung zwischen Shindy und dem zuständigen Richter Martin Mrosk. Laut der "Bild"-Zeitung soll es gar zu einem verbalem Schlagabtausch gekommen sein. Der Richter forderte Schindler mehrfach auf, das Gesagte zu wiederholen. Irgendwann erwiderte der Rapper: "Kaufen Sie sich doch bessere Mikrofone für den Saal und bessere Lautsprecher." Mrosk daraufhin: "Hören Sie doch auf zu nuscheln." Shindy antwortete: "Ich habe noch nie genuschelt."
Doch damit nicht genug: Kurze Zeit später gab es den nächsten Tadel des Richters. Diesmal wegen Shindys lockerer Sitzposition auf dem Zeugenstuhl. "Setzen Sie sich vernünftig hin, Sie sitzen hier nicht auf der Couch vorm Fernseher", wird Mrosk von der "Bild"-Zeitung zitiert.
Aussagen über Beziehungen zu Bushido und Abou-Chaker
Shindy wurde vom Gericht als Zeuge einbestellt, um über seine Beziehungen zu Bushido und Abou-Chaker auszusagen. Der Rapper stand von 2013 bis 2018 bei Bushidos Label "ersguterjunge" unter Vertrag. Interessant daran: 2018 löste Bushido – mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi – die Beziehungen zu seinem damaligen Manager Abou-Chaker auf und trennte sich von ihm. Anschließend soll es zu den mutmaßlichen Taten gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf den Aussagen von Bushido, der auch Nebenkläger in dem Prozess ist. Die weiteren Verhandlungstermine wurden bis zum 26. Juli festgelegt. Tag 98 soll am 1. Juni stattfinden.
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- bild.de: Shindy nuschelt sich durch Bushido-Prozess