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Berliner Remmo-Clan: Mitglied wegen Betrug verurteilt


Tausende Euro Schaden
Gewerbsmäßiger Betrug: Mitglied des Remmo-Clans verurteilt


Aktualisiert am 16.03.2023Lesedauer: 2 Min.
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Karim Rammo verlässt nach dem Urteil den Gerichtssaal: Vom Medienrummel um seine Person blieb er unbeeindruckt.Vergrößern des Bildes
K. Rammo verlässt nach dem Urteil den Gerichtssaal: Vom Medienrummel um seine Person blieb er unbeeindruckt. (Quelle: Jannik Läkamp/t-online)

Ein Mitglied des Remmo-Clans ist am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt geworden. Sein Verteidiger erhob schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwältin.

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs ist am Donnerstagnachmittag K. Rammo, ein Mitglied des berüchtigten Remmo-Clans, in Berlin verurteilt worden. Angeklagt war er, da er zwischen 2013 und 2015 Arbeitslosengeld beantragt und bekommen hatte, im gleichen Zeitraum aber auch über einen Strohmann zwei Immobilien gekauft hatte – seinen Lebensunterhalt hätte er also durchaus selbst bestreiten können.

Richterin Wolf sah es als erwiesen an, dass Rammo bewusst das Jobcenter täuschen wollte und deshalb die Immobilienkäufe mittels Strohmann verschleiert hatte. Sie verurteilte den 39-Jährigen zu neun Monaten Haft, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Damit folgte die Richterin der Forderung von Staatsanwältin Benedix.

Außerdem urteilte die Richterin, dass der entstandene finanzielle Schaden von dem Clanmitglied eingezogen werden soll. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von rund 24.000 Euro. Zwar waren Teile der Taten bereits juristisch verjährt, konnten jedoch noch immer finanziell geltend gemacht werden. Zudem muss der Angeklagte die Gerichtskosten tragen.

Verbindung zu beschlagnahmten Clan-Immobilien in Berlin

Der Verteidiger Rammos hatte einen Freispruch gefordert und scharf gegen die Staatsanwältin geschossen. Er warf ihr unter anderem vor, seinen Mandanten nur wegen seines Namens verurteilen zu wollen und nicht rechtsstaatlich zu handeln. Rammos Anwalt berief sich in seiner Verteidigung darauf, dass seinem Mandanten das Geld nicht gehört habe. Hintergrund sei eine Erbgemeinschaft gewesen.

Rammo, der inzwischen eine eigene Firma für Vermietung und Verpachtung besitzt, stehe zwar ein Teil des Erbes zu: Den genauen Anteil könne er jedoch nicht genau aufgeschlüsseln und auch nicht in Bargeld ummünzen, da es sich um Immobilien handle. Die Richterin argumentierte in ihrer Urteilsbegründung, dass in dem Moment, in dem K. Rammo Geld aus eben jener Erbgemeinschaft zum Kauf der Immobilien in Berlin bekommen hatte, die Erbschaft ja offensichtlich doch hatte aufgeteilt werden können.

Besonders brisant: Beide Berliner Grundstücke, die zum Zankapfel in dem Prozess am Donnerstag wurden, sind auch Teil einer größeren Strafsache. Sie gehören zu den 77 Immobilien im Wert von rund zehn Millionen Euro, die die Staatsanwaltschaft 2018 vom Remmo-Clan beschlagnahmt hatte, da sie wohl mit Geld aus kriminellen Handlungen gekauft worden waren. Das bestätigte auch die Sprecherin der Berliner Strafgerichte t-online.

Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, nahm Rammo gelassen entgegen, so wie er auch dem Prozess völlig ruhig beiwohnte – im schicken grauen Anzug mit überschlagenen Beinen. Nach Ende des Prozesses verschwanden Rammo und sein Verteidiger, ohne den zahlreichen Medienvertretern ein Statement zu geben. Dass in dem Verfahren Revision eingelegt wird, hielt die Richterin für wahrscheinlich.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • northdata.de: K. Rammo
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