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Frau erscheint in Berliner Schwimmbad oben ohne – und wird rausgeworfen


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Oben-Ohne-Aktivistin
33-Jährige will ihre Brust nicht bedecken – Schwimmbad wirft sie raus


Aktualisiert am 07.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Ein Bikinioberteil hängt einem Geländer in einem Freibad (Archivbild): Können Frauen in Hamburger Schwimmbädern bald das Oberteil weglassen?Vergrößern des Bildes
Bikinioberteil an einem Geländer (Symbolbild): Die 33-Jährige wurde wegen Verstoßes gegen das Hausrecht aus dem Schwimmbad rausgeworfen. (Quelle: Kerstin Kokoska)
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Lotte Mies ist 33 Jahre alt und schwimmt gerne – in Badehose. Ihr Bedürfnis, keinen Bikini oder Badeanzug zu tragen, provozierte einen Schwimmbadverweis.

Wenn man ein Berliner Hallenbad betritt, erwartet einen meist folgender Anblick: Die Männer schwimmen in Badehose, die Frauen tragen üblicherweise einen Badeanzug oder Bikini. Dieser geschlechtsspezifischen Zuordnung der Badekleidung wollte sich Lotte Mies jedoch nicht beugen. Erstmals berichtete der "Tagesspiegel" über den Vorfall.

Bekleidungsregeln: Weder Bikini noch Badeanzug vorgeschrieben

Im Dezember betrat Mies die Schwimmhalle in Kaulsdorf in einer Badehose, allerdings ohne ihre Brust zu bedecken. Doch bereits bevor Lotte Mies überhaupt im Becken war, habe sie die Bademeisterin aufgehalten: "Halt! Stopp! So können Sie nicht ins Wasser", habe diese gerufen, berichtet Mies gegenüber t-online. Dabei soll diese ihr zuvor in einem Telefonat das Gegenteil versichert haben. "Ich war sichtlich irritiert", schildert Mies.

Auf die Argumentation, dass die Hälfte der Anwesenden oberkörperfrei schwimmen würde, ging die Bademeisterin mit dem Hinweis, dass es sich bei ihnen auch um Männer handeln würde, nicht ein. Lotte Mies verstoße gegen die Hausregeln.

Diese besagen unter "Allgemeine Hinweise" bei Punkt 13: "In den Schwimmbädern ist von allen Badegästen handelsübliche Badekleidung zu tragen wie z. B. Badehose, Badeshorts, Bikini, Badeanzug, Burkini. Badehosen und Badeshorts dürfen maximal knielang sein." Wer allerdings was genau zu tragen hat, ist dort nicht festgehalten.

Darauf habe auch Mies die Bademeisterin angesprochen, die geltenden Bekleidungsvorschriften seien zudem sexistisch. Es stünde nicht explizit drin, dass Männer das eine und Frauen das andere zu tragen hätten.

Die Berliner Bäder-Betriebe haben auf Anfrage von t-online noch keine Auskunft zu möglichen Änderungen der Baderegeln bekannt gegeben.

Mies organisierte schon Demo für Geschlechtergleichberechtigung

Eigentlich hatte sich die 33-Jährige nach ihrem Anruf auf ihren Besuch gefreut, sie könne sich endlich "empowern". Auch sonst setzt sich Mies für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Selbst hat Lotte Mies 2021 eine Demonstration in Kiel für mehr Geschlechtereichberechtigung organisiert.

Als Teil der Initiative "Gleiche Brust für Alle" kämpft sie dafür, dass die weibliche Brust nicht weiter sexualisiert und diskriminiert wird. So lautet auch der Vorwurf der Petition mit Appell an Artikel 3 des Grundgesetzes – der Antidiskriminierung. Gestartet hat die Petition Gabrielle Lebreton, eine Berlinerin, die im Sommer 2021 auf dem Wasserspielplatz "Plansche" ebenfalls dazu angehalten wurde, ihre Brust zu bedecken. Mehr dazu lesen Sie hier.

Hausverbot gegen die 33-Jährige aufgehoben

Auch ein ursprünglich angekündigtes Hausverbot des Schwimmbads gegen Lotte Mies blieb aus. Drei Tage nach ihrem Besuch erhielt Mies einen Brief der Bäder-Betriebe, dass man ihren Hallenverweis bedauere – man wolle ihr sogar entgegenkommen. Dennoch hätte das Personal richtig gehandelt. Künftig dürfe sie nur in Badehose bekleidet erscheinen, wenn es die anderen Badegäste nicht stört und sie sich nicht beschweren.

Auch wurde auf das Stadtbad Charlottenburg hingewiesen, welches Trans- und Inter-Schwimmen anbietet – ein Angebot, das sein Ziel bei Mies verfehlt, da sie sich weder trans noch Inter-Personen zuordnet.

Als Erfolg will die Aktivistin dieses Entgegenkommen nicht verzeichnen. Da sie sich immer noch der Wahrnehmung anderer beugen müsse, wenn die ihre Brust sexualisierten, würde sie ihnen ja damit wieder recht geben – ein Umstand, den sie so nicht akzeptieren wolle.

Mögliche Änderung der Bekleidungsregeln?

Lotte Mies reichte Beschwerde bei der Ombudsstelle für das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Berlin ein. Rückblickend hält Mies ihre Erfahrung für diskriminierend. "Es war schon wirklich sehr erniedrigend."

Schwimmen gehe sie weiterhin regelmäßig, allerdings in einem anderen Bad und mit Badeanzug. Trotzdem stehe sie in Kontakt mit der Ombudsstelle und der GFF, der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Lotte behalte die Hoffnung, dass die strengen Bekleidungsregelungen vielleicht sogar schon dieses Jahr gekippt werden. Ob dem wirklich so ist, bleibt nur abzuwarten.

Verwendete Quellen
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