Diskriminierungsvorwurf "Oben ohne"-Frau geht vor Gericht in Berufung
Im Sommer 2021 sorgte die nicht bekleidete Brust einer Frau für Aufsehen. Nach der abgelehnten Klage vom Berliner Kammergericht ist nun Berufung eingelegt.
In der Debatte um eine sich mit nacktem Oberkörper sonnende Frau an der Berliner Plansche geht es weiter. Die Klägerin Gabrielle Lebreton hat sich für ihre Berufung vor Gericht Unterstützung gesucht: Die GFF, die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das berichtet der gemeinnützige Verein auf seiner Webseite.
Wegen der Geschlechterdiskriminierung, welche Lebreton beklagt, will sie eine Klarstellung des Berliner Kammergerichts erreichen, die besagt, dass das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verletzt wurde.
Vor Gericht forderte Lebreton im Herbst 2021 10.000 Euro Entschädigung – doch die Klage wurde abgelehnt. Im September letzten Jahres hatte das Landgericht Berlin geurteilt, dass die Entschädigungsklage von Gabrielle Lebreton abgewiesen ist. Der Fall sorgte dennoch für Aufsehen: In der #FreeTheNipple Bewegung in den Sozialen Medien empörten sich die Menschen und verlangten, das "Nippel-Verbot" endlich aufzuheben.
- Freiheitsrechte.org: "Oben Ohne" an der Berliner Plansche: GFF kämpft gegen Geschlechter-Diskriminierung