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Berlin-Reinickendorf: Gericht kippt Räumungsurteil gegen 85-jährigen "Manne"


Kündigung wegen Sanierung
Landgericht kippt Räumungsurteil gegen 85-jährigen "Manne"

Von dpa
22.10.2024 - 20:21 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0492181930Vergrößern des BildesWohnung in der Kleinhaussiedlung Am Steinberg (Archivbild): Um die Siedlung gibt es einen jahrelangen Kampf wegen geplanter Sanierungen. (Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter)

Der 85-Jährige Manfred "Manne" Moslehner sollte aus seiner Wohnung raus, weil der Vermieter renovieren will. Etliche Berliner unterstützen ihn im juristischen Streit – mit Erfolg.

Ein 85 Jahre alter Mieter hat sich in Berlin erfolgreich vor Gericht dagegen gewehrt, dass er wegen Sanierungsarbeiten sein Reihenhaus verlassen muss. Das Landgericht Berlin hat die Kündigung des Vermieters für unwirksam erklärt und eine Räumungsklage abgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte.

Damit war die Berufung des 85-Jährigen gegen ein Urteil der ersten Instanz erfolgreich. Das Amtsgericht Wedding hatte im April zugunsten des Vermieters entschieden. Demnach hätte der Mann das Häuschen in Berlin-Reinickendorf verlassen müssen, in dem er seit seiner Geburt wohnt. Hintergrund waren Sanierungsarbeiten, die der Vermieter vornehmen wollte.

Jahrelanger Streit um Baumaßnahmen

Der Streit zwischen Vermieter und Mieter zieht sich seit vielen Jahren hin und hat für Schlagzeilen gesorgt. 2021 war der Bewohner vom Gericht verpflichtet worden, Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten zu dulden und Handwerkern den Zutritt zu ermöglichen.

Später kündigte ihm dann der Vermieter und verlangte, dass der Mann wegen der Sanierungsarbeiten auszieht. Während der Bauphase könne die Immobilie nicht bewohnt werden, argumentierte das Unternehmen. Nach Auffassung des Mieters muss er jedoch lediglich die Arbeiten dulden.

Gericht: Rücksicht auf Mieter

Das sah das Landgericht genau so. Auch wenn der Mieter zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten verpflichtetet worden sei, müsse er das Mietobjekt während der Bauarbeiten nicht "auf bloßes Verlangen des Vermieters" räumen. Vielmehr sei der Vermieter verpflichtet, bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen auf den Mieter Rücksicht zu nehmen und dabei dessen Gesundheit und Alter zu beachten.

Gegen das Urteil sind laut Gericht keine Rechtsmittel möglich. Ob damit der Streit allerdings wirklich beigelegt ist, ist offen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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