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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ihm droht die Auslieferung So kam es zu der Panne mit Attila Hildmanns Staatsbürgerschaft
Attila Hildmann kann nicht ausgeliefert werden, hieß es. Er habe die türkische Staatsbürgerschaft. Doch die hat er offenbar gar nicht. Wie es zu der Behörden-Panne kam.
Attila Hildmann könnte nun doch nach Deutschland ausgeliefert werden. Grund dafür ist wohl ein Ermittlungsfehler und eine Panne mit Hildmanns Staatsbürgerschaft. Der Verschwörungstheoretiker ist aktuell auf der Flucht – er hat sich in die Türkei abgesetzt. Wegen Volksverhetzung wird er international von Interpol gesucht. (Mehr dazu lesen Sie hier.) Die Berliner Staatsanwaltschaft ging lange davon aus, dass Hildmann neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt.
Dies hat sich aber offenbar als Fehleinschätzung herausgestellt, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Seit April dieses Jahres vermute die Behörde, dass der ehemalige Promikoch lediglich eine deutsche Staatsbürgerschaft sein Eigen nennt – ein Auslieferungsantrag an die Türkei könnte also Erfolg haben. Zuerst hatte darüber der "Stern" berichtet.
Doch wie kam es zu der Panne? Hildmann wurde als Sohn türkischer Eltern in Berlin-Kreuzberg geboren, jedoch dann von deutschen Eltern adoptiert, so der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Zwar sei im Melderegister eine türkische Staatsangehörigkeit Hildmanns aufgeführt. Eine rechtliche Grundlage jedoch, etwa ein türkischer Pass oder Personalausweis, fehle. "Wie und wann es zu diesem Eintrag gekommen ist, konnte mangels entsprechender Hinweise oder Protokolldaten aber nicht mehr nachvollzogen werden", sagte der Sprecher. Dennoch wurde zunächst den Unterlagen Glauben geschenkt.
Berlin: Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben?
Die Senatsverwaltung für Inneres konnte der Berliner Generalstaatsanwaltschaft also keine Unterlagen liefern, die über eine Selbstauskunft Hildmanns, die türkische Staatsangehörigkeit zu besitzen, hinausgeht. Nicht auszuschließen war jedoch zunächst, dass die Staatsangehörigkeit bereits bei der Geburt oder der Adoption erfasst wurde.
Anlässlich der Beantragung eines Personalausweises hatte Hildmann jedenfalls angegeben, die türkische Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben zu haben. Auf dem entsprechenden Formular stand handschriftlich: "meines Wissens noch heute türkische StA". Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Inneres soll das Hildmann geschrieben haben.
Weitere Nachforschungen wurden von der Behörde daraufhin nicht angestellt, so die Generalstaatsanwaltschaft. Grund dafür: Es habe damals keine Zweifel am Bestehen der Staatsangehörigkeit gegeben, außerdem glichen sich die Angaben des Antragstellers mit den im Melderegister gespeicherten Daten.
Türkei: Unter diesen Daten nicht registriert
Auf Nachfrage bei den türkischen Behörden teilten diese mit, dass Attila Hildmann unter den angegebenen Daten nicht registriert sei. "Die türkischen Behörden haben keine Kenntnis über eine Staatsangehörigkeit Hildmanns", so der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. "Wir gehen inzwischen nicht mehr davon aus, dass er türkischer Staatsangehöriger ist. Alle Anhaltspunkte dafür haben sich zerstreut."
Der internationale Haftbefehl wurde daraufhin und nach weiteren Ermittlungen im Juni angepasst und die Fahndungsmaßnahmen verstärkt, so der Sprecher. Genauere Angaben könne die Behörde allerdings nicht machen, teilte der Sprecher auf Nachfrage von t-online mit und verwies auf die laufende Fahndung nach Hildmann.
Deshalb hielt die Staatsanwaltschaft es bis zu einem Bericht des "Stern" auch geheim, dass Hildmann wohl kein türkischer Staatsangehöriger ist. "Um ihn nicht zu warnen", so der Sprecher. Ob nun tatsächlich ein Auslieferungsantrag gestellt wird oder wurde, teilte die Generalstaatsanwaltschaft nicht mit.
- Anfrage bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft
- Mit Material der Nachrichtenagentur AFP