Trotz Insolvenz Düren beantragt Regionalliga-Lizenz – ohne Spieler

Alle Spieler des Regionalligisten 1. FC Düren kündigten zum 31. März. Trotzdem beantragt der Verein die Lizenz für die kommende Saison – wie der Nachbar aus Aachen.
Der Fußball-Regionalligist 1. FC Düren hat fristgerecht alle Unterlagen für die kommende Regionalliga-Saison eingereicht – obwohl der Verein insolvent ist und die Mannschaft ohne Spieler dasteht. Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) teilte am Dienstag (1. April) mit, dass insgesamt 30 Vereine aus der Regionalliga und der 3. Liga Unterlagen eingereicht hätten.
In der vergangenen Woche hatte der vorläufige Insolvenzberater Dürens der "Aachener Zeitung" gesagt, dass bis Montag (31. März) 100.000 Euro benötigt werden würden, um die Insolvenz abzuwenden. Das Geld kam allerdings nicht zusammen. An jenem Montag hatte Sportchef und Kapitän Adam Matuszczyk gegenüber "Reviersport" bekanntgegeben, dass alle 26 Spieler der Regionalliga-Mannschaft sowie Cheftrainer Kristopher Fetz zum Jahresende gekündigt hätten, um rückwirkend Insolvenzgeld zu beantragen.
Auch Alemannia Aachen beantragt Lizenz für Regionalliga
Dazu kommt, dass Düren neun Punkte in der Regionalliga-Tabelle abgezogen werden. Dadurch rutscht Düren vom neunten auf den zwölften Platz – der Abstand zum ersten möglichen Abstiegsplatz beträgt aktuell nur vier Zähler. Ob der Spielbetrieb überhaupt weitergeführt werden kann, sei aktuell ebenfalls ungewiss, sagte Sportchef Matuszcyk gegenüber "Reviersport". Denkbar sei ein Auffüllen der Mannschaft mit Spielern der zweiten Mannschaft und der A-Jugend, doch diese spielen zwei Ligen tiefer in der Landesliga bzw. in der A-Junioren-Mittelrheinliga – sportlich dürften sie in der Regionalliga wohl chancenlos sein.
- wdfv.de: "Regionalliga West – Vereine beantragen die Lizenz für die Saison 2025/2026" vom 1. April 2025
- aachener-zeitung.de: "Der 1. FC Düren benötigt bis Montag 100.000 Euro" vom 25. März 2025
- reviersport.de: "Düren-Insolvenz eröffnet, alle Spieler weg, Verein will Rückzug verhindern" vom 31. März 2025