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Aachen: Zukunft der Antoniusstraße bleibt nach Urteil unklar


Diskussion um Rotlichtviertel
Zukunft der Antoniusstraße bleibt nach Urteil unklar

Von t-online
31.03.2025Lesedauer: 1 Min.
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Die Antoniusstraße am Büchel (Archivbild): Ein Gerichtsurteil verhindert, dass das Rotlichtviertel verkleinert wird. (Quelle: Gudrun Petersen via www.imago-images.de)
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Die Stadt will seit Jahren den Aachener Rotlichtlichtbezirk verkleinern. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird der Plan abgelehnt – die Antoniusstraße steht damit vor einer ungewissen Zukunft.

Der Aachener Rotlichtbezirk in der Antoniusstraße steht nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor einer ungewissen Zukunft. Wie die "Aachener Zeitung" berichtet, sei der Bebauungsplan 999a, mit dem die Stadt das Gebiet umgestalten wollte, gescheitert. Bereits im April 2024 sei der Plan vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) abgelehnt worden.

Mit dem Bebauungsplan habe die Stadt die Antoniusstraße verkürzen wollen, die freigewordenen Flächen sollten für den Städtebau – zum Beispiel für Wohnungen – genutzt werden, schreibt die Lokalzeitung. Bereits das OVG Münster habe das Nebeneinander von Wohn- und Bordellnutzung abgelehnt und auf möglichen Folgen wie Lärm, Kriminalität oder Kinder- und Jugendschutzprobleme hingewiesen.

Rund 130 Prostituierte sind laut der "Aachener Zeitung" derzeit legal in 18 Bordellbetrieben in der Antoniusstraße beschäftigt. Die Fronten zwischen Stadt, Politik, Immobilienbesitzern, Sexarbeiterinnen und Bordellbetreibern seien verhärtet. Eine Verlagerung des Rotlichts an den Stadtrand werde aber von fast allen Seiten abgelehnt. Auch die Idee von zwei Architekten, die Antoniusstraße auf das Dach des Horten-Hauses zu setzen, sei nicht ernsthaft in Erwägung gezogen worden. Die Verwaltung wolle zeitnah alle Akteure neu an einen Tisch holen – eine Lösung sei aber nicht in Sicht.

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