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Aachen: Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe für Kevin P. nach Urteil


Ist das Urteil zu milde ausgefallen?
Revision: Staatsanwalt fordert strengere Strafe für Kevin P.

Von t-online, kk

21.03.2025 - 17:52 UhrLesedauer: 2 Min.
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Justizzentrum Aachen (Symbolbild): Sieben Jahre Haft hat Kevin P. vor dem Aachener Landgericht bekommen – ein viel zu mildes Urteil, findet die Staatsanwaltschaft. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)
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Die Staatsanwaltschaft Aachen fordert eine höhere Strafe im Fall Kevin P. und geht gegen das Urteil in Revision. Der Angeklagte gilt als äußerst gefährlich.

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat Revision gegen das Urteil im Fall Kevin P. eingelegt. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Sie hält die siebenjährige Haftstrafe für zu niedrig und will erreichen, dass das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof erneut aufgerollt wird.

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Nach Überzeugung der Anklage sei die Gefährlichkeit des 38-jährigen Angeklagten so hoch, dass sie zu diesem Schritt verpflichtet sei. Oberstaatsanwältin Jutta Breuer sagte der "Aachener Zeitung": "Aufgrund der Gefährlichkeit des Angeklagten sind wir nahezu verpflichtet, Revision einzulegen."

Aachener Gericht wertete Geständnis strafmildernd

Das Landgericht Aachen hatte Kevin P. in erster Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt – unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags sowie mehrerer gefährlicher Körperverletzungen. Zusätzlich hatte es eine sogenannte "Sicherungsverwahrung mit Vorbehalt" ausgesprochen. Die Strafkammer wertete dabei das Geständnis und die Entschuldigung des Angeklagten positiv. Auch Zahlungen an die Opfer und der Wunsch nach einer Entzugstherapie flossen ins Urteil ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe gefordert: 14 Jahre Freiheitsentzug sowie die unmittelbare Anordnung der Sicherungsverwahrung.

Videos zeigten brutale Szenen in Aachener Rotlichtviertel

Die Taten ereigneten sich laut Anklage in den Jahren 2023 und 2024 in der Aachener Antoniusstraße. Kevin P. war dort zeitweise als "Sicherheitsmitarbeiter" tätig. Videoaufnahmen aus dieser Zeit zeigten brutale Übergriffe, die im Prozess als belastende Beweise eine Rolle spielten.

Während des Verfahrens hatte der Angeklagte eine exzessive Kokainsucht eingeräumt, sich bei den Opfern entschuldigt und Reue gezeigt. Seine Verteidiger hatten das vom Gericht verhängte Strafmaß bereits zuvor in ihren Plädoyers als angemessen bezeichnet.

Mit dem Schritt der Revision landet das Verfahren nun beim Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil in einem schriftlichen Verfahren. Sollte das Gericht die Revision für begründet halten, wird das Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen. Bis zu einer Entscheidung vergehen im Durchschnitt mehr als zwölf Monate.

Verwendete Quellen
  • Eigene Artikel

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