Strenge Regeln Was an Karfreitag erlaubt ist und was nicht

Kein Tanz, keine Veranstaltungen, keine Umzüge: Der Karfreitag ist auch in Aachen ein stiller Feiertag. Doch nicht alles ist untersagt.
Am Karfreitag (18. April), dem christlichen Gedenktag an die Kreuzigung Jesu, gelten in Aachen wie überall in Nordrhein-Westfalen besondere Einschränkungen. An diesem Tag gilt ein weitreichendes Arbeitsverbot. Dieses ist laut Feiertagsgesetz des Landes grundsätzlich an allen Sonn- und Feiertagen vorgesehen, wobei Ausnahmen definiert sind.
Nicht erlaubt sind an Karfreitag unter anderem gewerbliche Tätigkeiten in Bereichen wie Waschsalons, Autowaschanlagen oder Fahrschulen. Auch Mitfahrzentralen und private Umzüge sind von den Verboten betroffen. Wer seine freien Tage für einen Wohnungswechsel nutzen möchte, muss sich also gedulden.
Tanzverbot und Veranstaltungsruhe
Bereits am Gründonnerstag, den 17. April, beginnt um 18 Uhr das öffentliche Tanzverbot. Dieses gilt bis zum frühen Morgen des Karsamstags, den 18. April, um 6 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden.
Zusätzlich sind an Karfreitag zahlreiche öffentliche Veranstaltungen untersagt. Dazu zählen:
- Märkte
- gewerbliche Ausstellungen
- Tauschbörsen
- sportliche Wettbewerbe, auch Pferderennen
- Zirkusaufführungen und Leistungsshows
- Volksfeste und artistische Darbietungen
- Konzerte, Musical-, Oper- und Theateraufführungen
- Puppenspiele, Ballett und ähnliche Darbietungen
- Musik- und Unterhaltung in Gaststätten und Diskotheken
- Spielhallen und Wettannahmestellen
Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen mit religiösem oder weihevollem Charakter. Auch klassische Konzerte oder Theateraufführungen dürfen nur stattfinden, wenn sie einen entsprechenden Bezug zum Tag haben. Zwischen 6 und 11 Uhr am Karfreitag sind selbst solche Veranstaltungen untersagt – dann finden die meisten Gottesdienste statt.
Wer darf arbeiten – und was ist erlaubt?
Nicht betroffen vom Arbeitsverbot sind bestimmte Berufsgruppen. Dazu gehören Tätigkeiten im Verkehrswesen, Gesundheitsbereich, in der Gefahrenabwehr, Gastronomie und Landwirtschaft. Auch Fitnessstudios, Saunen und Sonnenstudios dürfen öffnen.
Zudem können die Menschen in Aachen an Karfreitag etwas unternehmen – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Erlaubt sind unter anderem Besuche in Museen, Kunstführungen und im Tierpark. Zudem haben die Schwimmhallen Süd und Ost geöffnet – von 9 bis 16 Uhr bzw. 8 bis 13.30 Uhr.
- Eigene Recherche
- Eigene Artikel