Heilmittel Wer trägt die Kosten für eine Kur?
Es gibt verschiedene Leistungsträger, die anteilige Kosten für eine Kur übernehmen. Allerdings sollten Sie wissen, dass Sie um eine Zuzahlung auch bei Übernahme der Kosten in den meisten Fällen nicht herumkommen.
Wer ist zuständig für die Kosten für eine Kur?
Wer die Kosten für eine Kur übernimmt, hängt davon ab, welchem Zweck diese dient. Entsprechend wird der Oberbegriff "Kur" offiziell auch nicht mehr verwendet. Stattdessen spricht man von ambulanter Vorsorge, medizinischer Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlungen.
Wie der Sozialverband VdK Deutschland auf seiner Website mitteilt, übernimmt in aller Regel die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für eine Kur, wenn deren Ziel die "Rehabilitation vor Rente" ist. Dabei geht es im weiteren Sinne darum, die Erwerbsfähigkeit des Patienten möglichst lange aufrechtzuerhalten, um die Rentenkassen nicht zu belasten. Dieser Logik folgend übernehmen Rentenkassen nur dann die Kosten für eine Kur, wenn der Betroffene erwerbstätig ist.
Krankenkassen seltener für Kostenübernahme zuständig
Anders als viele denken, übernehmen die Krankenkassen verhältnismäßig selten die Kosten für eine Kur – aus dem einfachen Grund, dass sie dafür häufig nicht zuständig sind. Als Kostenträger kommen Krankenkassen meist erst dann in Betracht, wenn Erwerbslose die Kur beantragen und es zudem um eine medizinische Rehabilitation geht.
Sind Arbeitsunfälle oder Krankheiten, deren Ursachen im Beruf liegen, der Grund für eine Kur, übernehmen Berufsgenossenschaften die Kosten. Seien Sie aber unbesorgt - wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Ihren Fall zuständig ist, können Sie keinen Fehler machen: Landet Ihr Antrag beim falschen Kostenträger, muss dieser den Antrag an den richtigen Ansprechpartner weiterleiten.
Diese Zuzahlung müssen Sie selbst leisten
Wenn Sie möchten, dass die oben genannten Träger die Kosten für eine Kur übernehmen, benötigen Sie selbstverständlich zunächst ein Attest von Ihrem Arzt, der auch gleich eine Empfehlung für die geeignete Kurmaßnahme aussprechen wird. Dieses Attest wird unter Umständen noch einmal vom Amtsarzt überprüft. Wird Ihr Antrag bewilligt, übernehmen die Leistungsträger bei einer stationären Kur den Großteil der Kosten, allerdings müssen Sie eine gewisse Zuzahlung pro Tag selber leisten. Diese liegt gegenwärtig bei 10 Euro am Tag, und nur sehr einkommensschwache Personen, wie zum Beispiel Arbeitslose, können sich auf Antrag von der Zuzahlung befreien lassen.
Bei einer ambulanten Vorsorgekur zahlen hingegen Sie selbst den größten Teil (inklusive Kost und Logis) der Kosten. Sie können allerdings eine Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragen, die pro Tag 13 Euro beträgt. Einige Kassen beschränken sich jedoch auf eine Pauschale von 100 Euro für die gesamte Kur, so die "Apotheken Umschau". Zuzüglich übernehmen die Kassen ärztliche Behandlungen sowie Kuranwendungen. Bei chronisch kranken Kleinkindern ist zudem ein höherer Zuschuss von bis zu 21 Euro möglich.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.