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Brand im Krefelder Affenhaus: Staatsanwaltschaft forderte 20.000-Euro-Strafe


Unglück im Zoo Krefeld
Brand in Affenhaus: Staatsanwaltschaft wollte hohe Geldstrafen

Von dpa
Aktualisiert am 17.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Abrissarbeiten am Affenhaus im Zoo Krefeld: Das Gebäude wurde beim Brand völlig zerstört.Vergrößern des Bildes
Abrissarbeiten am Affenhaus im Zoo Krefeld: Das Gebäude wurde beim Brand völlig zerstört. (Quelle: Martin Wagner/imago-images-bilder)

Durch Himmelslaternen kamen in der Neujahrsnacht im Affenhaus 50 Tiere zu Tode. Die drei Beschuldigten sollten wegen fahrlässiger Brandstiftung zahlen – die Beträge lagen im hohen vierstelligen Bereich.

Für den verheerenden Brand im Krefelder Affenhaus hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt fast 20.000 Euro Geldstrafen gegen drei beschuldigte Frauen beantragt. Das hat ein Sprecher des Krefelder Amtsgerichts am Montag mitgeteilt.

Demnach waren gegen zwei 34 und 37 Jahre alte Frauen Strafbefehle in Höhe von je 9.000 Euro wegen fahrlässiger Brandstiftung verhängt worden. Eine 59-jährige Beschuldigte sollte aus gleichem Grund 1.800 Euro zahlen.

Alle drei Frauen sollten jeweils 180 Tagessätze zahlen. Die unterschiedliche Höhe der Beträge spiegelt demnach lediglich unterschiedliche Einkommensverhältnisse wider und nicht den Grad des Verschuldens.

Schaden in Millionenhöhe verursacht

Die Frauen hatten die Strafbefehle nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt. Deshalb wird es nun wohl zu einem Gerichtsprozess kommen. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest, sagte der Gerichtssprecher.

Den Frauen wird vorgeworfen, in der Neujahrsnacht sogenannte Himmelslaternen steigen gelassen zu haben. Diese sollen den Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos ausgelöst haben. Bei dem Feuer starben rund 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen.

Ein schwer verletzter Gorilla musste von einem Polizisten erschossen werden. Das völlig zerstörte Affenhaus wurde abgerissen. Der Schaden liegt in Millionenhöhe.

Keine baurechtlichen Beanstandungen

Bei einem Strafbefehl setzt das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass es eine Verhandlung gegeben hat. Per Strafbefehl können nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.

Laut den Ermittlungen war am Affenhaus baurechtlich alles in Ordnung gewesen. Konkret ging es dabei um Kunststoffscheiben, die nach einem Unwetter vor einigen Jahren eingebaut worden waren. Es stand die Frage im Raum, ob diese Scheiben vielleicht unerlaubterweise verwendet wurden – und das Feuer begünstigt haben könnten.

Inzwischen wird in Krefeld ein neues "Artenschutzzentrum Affenpark" geplant, für das der Zoo um eine Fläche von 4000 Quadratmetern vergrößert werden soll. Die Gorilla-Anlage neben dem Affenhaus ist schon länger wieder geöffnet. In dem Bereich leben auch zwei Schimpansen, die das Feuer verletzt überlebt hatten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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