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Rheinland-Pfalz: Mann findet Python an Haltestelle – Polizei sucht Besitzer


1,50 Meter langer Königspython
Mann findet Würgeschlange an Bushaltestelle

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 14.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Der Königspython: Die Schlange war anderthalb Meter lang.Vergrößern des Bildes
Der Königspython: Die Schlange war anderthalb Meter lang. (Quelle: Polizei)
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Die Polizei spricht vom "Fundstück des Jahres": In Rheinland-Pfalz ist ein Passant an einer Bushaltestelle auf einen 1,50 Meter langen Königspython gestoßen.

Ein aufmerksamer Passant hat in Kenn im Landkreis Trier-Saarburg eine Würgeschlange entdeckt. Wie die Polizei mitteilte, befand sich das Tier in einem offenbar vom Besitzer präparierten Eimer an einer Bushaltestelle.

"Die Schlange hatte sich bereits teilweise aus ihrem Gefäß befreit", schrieben die Beamten. "Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse wäre die Flucht das sichere Todesurteil für das Tier gewesen."

Polizei sucht Besitzer

Der Finder packte den anderthalb Meter langen Königspython in ein kleines Terrarium und brachte ihn zur Polizei. Die Beamten brachten die Schlange weiter zur Feuerwehr, die sich jetzt darum bemüht, eine geeignete Unterkunft zu finden.

Die Polizei spricht in ihrer Mitteilung vom "Fundstück des Jahres". Jetzt würden die Beamten gerne noch den dazugehörigen Besitzer aufspüren. Sie gehen davon aus, dass die Schlange ausgesetzt wurde.

Fall in Thüringen: Mann spaziert mit Königspython durch Stadt

Königspythons sind ungiftige Schlangen. Sie können bis zu zwei Meter lang werden. Zuletzt hatte Anfang Oktober ein Königspython in Thüringen für Aufsehen gesorgt. Ein Mann war in Eisenach mit der Würgeschlange in einer Tüte unterwegs gewesen. Die Polizei erwischte den 36-Jährigen mit dem Königspython in der Nacht zum 2. Oktober, wie die Polizei in Gotha mitgeteilt hatte.

Der Mann konnte keinen erforderlichen Herkunftsnachweis vorlegen. Das Tier wurde daraufhin beschlagnahmt und in eine Reptilienauffangstation gebracht. Eine Überprüfung ergab zudem, dass der 36-Jährige das Tier in seiner Wohnung nicht artgerecht halten konnte. Gegen den Mann wurden wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Ermittlungen eingeleitet.

Verwendete Quellen
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