Vorher gab es einen Kuss auf die Stirn Frau erschießt kranken Hund mit Pistole – und wird verurteilt
Eine Hundebesitzerin in der Schweiz hat ihrem Hund in die Stirn geschossen. Die 56-Jährige wurde per Strafbefehl verurteilt.
Eine Schweizerin wollte ihren Hund von seinem Leid erlösen. Anstatt jedoch die Hilfe eines Tierarztes in Anspruch zu nehmen, griff sie zur Pistole und tötete das Tier eigenhändig. "20 Minuten" berichtet darüber. Die Frau wurde Ende Juli per Strafbefehl verurteilt.
Dem Bericht zufolge soll die 56-jährige Frau mit einer Selbstladepistole der Marke SIG in den Keller gegangen sein, wo sich ihr Hund befand. Das Blatt zitiert aus dem Schreiben der St. Gallener Staatsanwaltschaft: "Mit der geladenen Pistole trat sie zum Hund hin, gab ihm einen Kuss auf die Stirn und erschoss ihn mit einem aufgesetzten Schuss in die Stirn." Sie habe dies getan, um den kranken Hund von seinem Leiden zu erlösen. Dieser sei sofort tot gewesen. Die Frau habe den Hund vor ihrem Schuss nicht betäubt.
"Im Kanton St. Gallen gibt es Tierärzte, die die Euthanasie auch im Rahmen der Familie zu Hause anbieten", sagte Julika Fitzi, Leiterin der Fachstelle Tierversuche und tierärztlichen Beratungsstelle des Schweizer Tierschutz STS auf Anfrage von "20 Minuten" zu dem Fall. Die Euthanasie darf nur von einem Tierarzt oder einer Tierärztin durchgeführt werden. Das eigenständige Töten eines Tieres ist laut Tierschutzordnung verboten.
Auch gegen Waffengesetz in der Schweiz verstoßen
Doch nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz flatterte der Frau ein Strafbefehl ins Haus. Sie hatte auch gegen das Waffengesetz in der Schweiz verstoßen. Neben der Selbstladepistole war sie im Besitz einer Kalaschnikow, einer weiteren Pistole, einer Schlagrute sowie diversen Patronen und Munition. Es heißt in dem Medienbericht, dass die Waffen geerbt wurden und dass sie keinen Waffenschein für die Waffen außer der Selbstladepistole besaß.
Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Franken, das sind umgerechnet etwa 1.560 Euro. Die Strafe muss sie allerdings nur bezahlen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren erneut straffällig wird. Zusätzlich fielen 1.650 Franken für weitere Gebühren und Auslagen an.
- blick.ch: "St. Gallerin (56) erschiesst ihren Hund – verurteilt"