Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen Stadt verhängt Ausgangssperre für Katzen
Ab April heißt es wieder Hausarrest für Katzen. In einer Stadt in Baden-Württemberg dürfen die Vierbeiner fünf Monate das Haus nicht verlassen – ansonst droht eine Strafe.
Die Stadt Walldorf-Süd in Baden-Württemberg schickt ihre Katzen in den Lockdown. Vom 1. April bis zum 31. August müssen die Vierbeiner im Haus bleiben, dürfen sich draußen nicht frei und unkontrolliert bewegen. Nur wer ein GPS-Tracking nachweisen kann, bekommt eine Ausnahmegenehmigung. Aber warum?
Die Haubenlerche ist vom Aussterben bedroht
Diese Maßnahme gilt dem Vogelschutz. Damit soll in der Stadt im Rhein-Neckar-Kreis die Haubenlerche, eine vom Aussterben bedrohte Vogelart, geschützt werden. In Walldorf-Süd gebe es nur noch drei Brutpaare, deshalb komme es "auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels" an, teilte der Landkreis mit.
"Die Haubenlerche ist nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie 'Rote Liste 1' (vom Aussterben/Erlöschen bedroht) eingestuft", heißt es auf der Webseite des Landkreises. "Für alle lokalen Populationen besteht ein sehr hohes Aussterberisiko."
Die bisherigen Maßnahmen seien nicht ausreichend gewesen. So führte die Stadt zum Beispiel während der Brutzeit einen vorübergehenden Baustopp ein. "Trotz dieser Maßnahmen kann bislang die lokale Population in Walldorf nicht ausreichend geschützt werden."
Somit heißt es für die Katzen Ausgangsperre, auch wenn sie nicht die Einzigen sind, denen die flugunfähigen Jungvögel immer wieder zum Opfer fallen. "Neben Freigänger-Katzen liegt dies unter anderem auch an Elstern und Rabenkrähen sowie Raubsäugern wie Füchse und Marder."
Ausgangssperre bereits im vergangenen Jahr
Es ist nicht das erste Mal, dass die Katzen das Haus für mehrere Monate nicht verlassen dürfen. Bereits im vergangenen Jahr galt das Verbot. Auch in den kommenden zwei Jahren werden sich die Haustierbesitzer daranhalten müssen. Bis 2025 soll die Ausgangssperre jährlich im selben Zeitraum wiederholt werden.
Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe rechnen, die liegt bei rund 500 Euro, kann aber auch 50.000 Euro betragen. Wer jedoch seinen Garten katzensicher macht, darf seinen Vierbeiner wieder raus in die Natur lassen. Auch an der Leine können Katzen geführt werden.
- rhein-neckar-kreis.de: "Allgemeinverfügung zum Schutz von Haubenlerchen"