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Geld gegen Aufenthaltsrecht
Das miese Geschäft mit den Scheinvaterschaften


Aktualisiert am 16.06.2021Lesedauer: 6 Min.
Ein Kinderwagen im Dong-Xuan-Center in Berlin. Laden an Laden ist in Deutschlands größtem Asia-Markt. Gewerbetreibende hier sollen aber auch verwickelt sein in das Geschäft mit Scheinvaterschaften von Kindern vietnamesischer Mütter. (Symbolfoto)Vergrößern des Bildes
Ein Kinderwagen im Dong-Xuan-Center in Berlin. Laden an Laden ist in Deutschlands größtem Asia-Markt. Gewerbetreibende hier sollen aber auch verwickelt sein in das Geschäft mit Scheinvaterschaften von Kindern vietnamesischer Mütter. (Symbolfoto) (Quelle: Lars Wienand)

Deutsche Männer erkennen die Vaterschaft für Kinder vietnamesischer Frauen an. Während sie dafür Geld bekommen, dürfen Frauen und Kinder in Deutschland bleiben. Eine Recherche an den Haustüren von Scheinvätern – und was die Justizminister tun könnten.

Das junge Familienglück wohnt doch nicht im obersten Stock eines Plattenbaus im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Auf der Urkunde des Notars stand, dass hier Thomas M. und Thi Minh P. (Namen geändert) leben sollen. Inzwischen müsste auch das Baby auf der Welt sein, für das Thomas M. beim Notar die Vaterschaft anerkannt hat.

Aber hier gibt es kein Baby und keine junge Mutter.

An der Adresse öffnet eine kräftige Frau die Tür, die Mitte, Ende 50 sein dürfte. Sie seufzt, als sie den Grund des Besuchs erfährt: "Ich wusste, dass das mal rauskommt. Ich habe es ihm immer gesagt." Die Frau ist die Mutter von Thomas M., und sie weiß, dass ihr 30-jähriger Sohn Vietnamesinnen zu einem gesicherten Aufenthaltsstatus verhilft. Mit einer Lüge. "Er hat gesagt, damit verdient er ohne Risiko gutes Geld."

Das Geschäft mit Scheinvaterschaften scheint gut zu laufen. t-online sind Unterlagen zu mehreren Verdachtsfällen zugespielt worden: Kopien von Urkunden aus einem Berliner Notariat, angebliche Adressen der vietnamesischen Mütter und der deutschen angeblichen Väter, Geburtsdaten und Ausweisnummern. Das Material war Anlass für sechs Hausbesuche bei mutmaßlichen Scheinvätern.

Das Prinzip: Die Männer erkennen die Vaterschaft eines ihnen unbekannten Kindes an, erhalten dafür Geld, "ihre" Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mütter eine langfristige Aufenthaltserlaubnis sowie Zugang zu Sozialleistungen. Am Ende, so die Idee, profitieren alle Beteiligten.

Justizministerkonferenz berät

Das Thema beschäftigt am Mittwoch auch die Justizministerkonferenz. Es geht um eine Gesetzesverschärfung, um den Missbrauch einzudämmen und strafrechtlich besser zu verfolgen. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will seine Kollegen zum Handeln bewegen. "Immer neue Fälle sollten auch meinen Amtskolleginnen und -kollegen zeigen, dass missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen ein Problem sind, das unverändert aktuell bleibt", sagte Biesenbach t-online.

Zwar berichteten bei einer Umfrage der "Welt" alle Bundesländer von Verdachtsfällen. Doch im Bundesrat hatte sich für einen NRW-Vorstoß bisher keine Mehrheit abgezeichnet. Biesenbach sieht die Politik in der "Pflicht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn wir einen Mangelzustand erkannt haben". Dabei gehe es nicht nur um die Glaubwürdigkeit unserer Rechtsordnung, sondern auch um Kindeswohl: "Kinder werden zum Objekt von Drittinteressen degradiert." Mit den Änderungen gibt es aus Sicht seines Ministeriums "begründete Hoffnung", dass das Problem gelöst wird.

Im Treppenhaus in Marzahn-Hellersdorf sagt die Mutter von Thomas M., sie habe keine der Mütter je kennengelernt. "Der Thomas kennt die ja auch nicht." Vor einigen Monaten sei eine Versichertenkarte für eine von ihnen im Briefkasten gewesen, "die habe ich zerschnitten". Sie will nicht verraten, wo ihr Sohn wirklich wohnt und wie er erreichbar ist.

"Der hat fünf oder sechs Kinder übernommen"

Der Reporter lässt deshalb seine Nummer da. Die haben auch zwei andere Mütter, die sagten, ihre Söhne würden gerade schlafen oder seien nicht daheim. Eine Visitenkarte und eine Nachricht des Reporters liegen zudem in Briefkästen, auf denen der Nachname der Männer stand.

Der Name der vietnamesischen Mütter stand dort nie.

Eine Frau gibt beim zweiten Versuch entnervt doch über die Sprechanlage die Nummer ihres Sohnes heraus. "Soll er mal sehen, wenn er mit so was anfängt." Es werden dann viele WhatsApp-Nachrichten hin- und hergeschickt, bis dieser Liam B. (Name geändert) dann doch zu einem kurzen Telefonat bereit ist und sogar einen anderen Kontakt weitergibt. "Der macht das schon länger, der hat fünf oder sechs Kinder übernommen." Doch dieser Kontakt wird nicht reden.

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Als sechsfacher Scheinvater würde er nicht mal besonders aus dem Rahmen fallen. Das zeigt Harald Dörig, früherer Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dörig schildert in einem Beitrag der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht die "bisherigen, weitgehend erfolglos gebliebenen Gesetzesnovellen zur Missbrauchsabwehr bei der Vaterschaftsanerkennung" und gibt Beispiele: Ein Deutscher aus NRW ist in drei Wochen sechsmal zu einem Wiesbadener Notar gefahren, um dort die Vaterschaft für Kinder unterschiedlicher Frauen anzuerkennen.

NRW prüft Fall von 15 Vaterschaften

In Berlin hat ein Mann 19 Kinder von 17 Frauen anerkannt, wie Dörig festhielt. Auch das NRW-Justizministerium weiß aus dem Jobcenter Mönchengladbach von einem Fall, in dem ein Vater 15 Vaterschaften anerkannt hat. Es geht dabei nicht nur um Vietnamesinnen. In Bremen etwa machen unter alleinerziehenden Jobcenter-Kundinnen Frauen aus Ghana und Nigeria fast 13 Prozent aus, viele mit einem deutschen Vater ihrer Kinder, berichtete die "FAZ" kürzlich.

Selbst wenn Missbrauch nachgewiesen wird: Eine Anfechtung ist nach der Beurkundung der Vaterschaft nicht mehr zulässig. Strafrechtliche Sanktionen würden im Mönchengladbacher Fall geprüft, heißt es vom Ministerium. "Nach dem aktuell geltenden Recht ist das aber sehr schwierig."

Das hat auch der Berliner Liam B. oft gehört, der nun misstrauisch fragt: Erfahren Polizei und Behörden auch wirklich nichts von dem Gespräch? Und auch Hoang P. nicht? P. ist Vietnamese, war als Dolmetscher bei den Notarterminen dabei und könnte ja vielleicht verraten, dass Liam B. etwas gesagt hat. Ermittler sehen vielerorts Anhaltspunkte für organisierte Strukturen.

5.000 Euro erhalten

Liam B. will davon nichts wissen. Es habe keine konspirative Anbahnung durch Unbekannte gegeben, ein deutscher Freund habe ihn angesprochen. 5.000 Euro habe er bekommen. Von wem? Den Mann habe er nicht gekannt. Ein Asiat.

Es kursieren auch Summen bis zum dreifachen Betrag. Liam B. findet die Information "interessant", er habe sich da nicht informiert, die Frau habe er nicht gekannt. Aber das sei doch auch egal, er habe ihr ja nichts Schlechtes getan, sondern ihr geholfen. "Die kann jetzt hierbleiben."

Das sagt allerdings der gleiche Liam B., der auf Facebook AfD-Fan ist und einen Beitrag über die "Flüchtlingslüge" geteilt hat. Ist er nicht selbst Teil einer "Flüchtlingslüge"? Das sei etwas anderes, behauptet er. Die Vietnamesinnen würden ja auch fast alle arbeiten.

Viele von ihnen müssen ja auch abarbeiten, was die vermeintlichen Väter erhalten haben. Und die Vermittler und die Schleuser. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat Berlin kürzlich "Dreh- und Angelpunkt" vietnamesischer Menschenhändler in Westeuropa genannt. Über Russland und Polen würden Vietnamesen nach Deutschland gebracht, berichten Ermittler. Kaum dass sie in Deutschland sind, stünden manche der Frauen bereits mit deutschem "Mann" beim Notar.

Behörden mahnten Notare

Schon Ende 2018 haben der Leiter der Ausländerbehörde Berlin, die Polizeipräsidentin und der Leitende Oberstaatsanwalt die Berliner Notarkammer angeschrieben und auf Missbrauch hingewiesen. 200 fragwürdige Beurkundungen lagen bei einem Notar vor.

Liam B. und Thomas M. waren vor wenigen Wochen bei einem Notar im Westen Berlins, der dazu eigentlich nichts mehr sagen will: "Ich beende meine Tätigkeit ohnehin." Dann sagt er doch ein wenig. Für die Vaterschaftsanerkennungen dürften Notare gar nichts in Rechnung stellen, "nur für die Sorgerechtserklärung, das sind 60, 70 Euro. Damit lässt sich kein Geschäft machen." Deshalb, so sagt er, würden sehr viele Notare keine solchen Anerkennungen machen. "Und die, die sich darauf einlassen, sprechen sich dann herum."

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Er selbst habe aber auch Fälle zurückgewiesen, behauptet der Notar. "Wenn die sich offensichtlich nicht mal angeschaut haben, dann habe ich sie auch weggeschickt." Auch die, die mehrfach zu ihm gekommen seien. "Ich habe das dann radikal eingeschränkt", erzählt er, "weil ich den Eindruck hatte, dass ich missbraucht werde". Er ließ offen, ob er bei Liam B., Thomas M. und anderen keinen Verdacht geschöpft hat.

Es ist bisher kein Fall öffentlich geworden, in dem einem Notar die Annahme von Bestechungsgeldern für die Vaterschaftsbeurkundungen nachgewiesen wurde, aber es wird darüber spekuliert bei denen, die massenhaft mitmachen.

NRW will Vorprüfung ändern

Deshalb stand sogar der vermeintliche Plan aus NRW im Raum, dass nur noch Ausländerbehörden die Anerkennungen durchführen dürfen. Doch so weit gehen die Änderungsvorschläge nicht, erklärt das Justizministerium nun. Ändern soll sich nach dem Vorschlag von Minister Biesenbach das Verfahren zur Vorprüfung: Die Urkundspersonen, das können auch weitere Notare sein, sollen "einfach zu prüfende, formelle Gesichtspunkte" erhalten, "die anhand vorzulegender Dokumente kontrolliert werden können und zu einer zwingenden Aussetzung des Anerkennungsverfahrens führen".

Bisher ist es so, dass schnell ein Verfahren bei einem zweiten Notar abgeschlossen werden kann, wenn ein erster Verdacht schöpft. Nun sollen zum einen mehr Notare anhand der Kriterien Verdacht an Ausländerbehörden melden. Zum anderen soll eine Meldung dazu führen, dass das Anerkennungsverfahren zwingend ausgesetzt wird. Dafür müsste der Paragraf 1597a im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert werden. Im Aufenthaltsgesetz müsste Paragraf 85a geändert werden, und es sind dort Neuregelungen für Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände vorgesehen.

Und die Mutter von Thomas M. in der Wohnung in Marzahn-Hellersdorf müsste sich dann tatsächlich Sorgen machen, wenn ihr Sohn weiterhin Vater wird, ohne Kinder zu zeugen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • NVwZ 2020, 106: Vaterschaftsanerkennung ist nicht schwer, ausländerrechtliche Missbrauchskontrolle hingegen sehr
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