Kündigung zum Jahresende Eigenbedarf: 93-Jährige muss ihre Wohnung räumen
Nachdem sie fast 30 Jahre in ihrer Wohnung verbracht hat, muss eine 93-Jährige aus Bonn nun ausziehen. Ihre Vermieter meldeten Eigenbedarf an – sie sind selber über 80.
Nach fast 30 Jahren muss eine 93-jährige Seniorin ihre Bonner Mietwohnung räumen. Nach monatelangem Rechtsstreit haben sich die Parteien vor dem Bonner Landgericht auf diesen Vergleich geeinigt, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Allerdings muss die Seniorin nicht sofort ausziehen, sondern hat noch eine Frist bis Ende des Jahres. (AZ: Landgericht Bonn 6 S 114/18)
Ehepaar benötigt zusätzlichen Raum für Pflegekraft
Ihre Vermieter – ein ebenfalls betagtes Rentnerpaar – hatten der 93-Jährigen Anfang 2017 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die 80 und 81 Jahre alten Eheleute, die selber gebrechlich sind, wollen in die 100 Quadratmeter-Wohnung ihrer Mieterin im ersten Geschoss ziehen, da sich in dem Haus noch ein ausgebautes Studio befindet, in dem eine Vollzeitpflegekraft untergebracht werden soll. Der Ehemann ist mittlerweile ein Pflegefall der Stufe IV.
Entscheidend für den Ausgang des Mietprozesses war ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die 93-Jährige nach einem Schlaganfall trotz eingeschränkter Sehkraft, schwachem Kurzzeitgedächtnis und Gesichtsfeldverlust durchaus noch "umzugstauglich" sei. Das betagte Alter eines Mieters allein, so die Richter, sei noch kein Grund, ihm nicht kündigen zu können.
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Umzug stellt laut 93-Jähriger "unzumutbare Härte" dar
Das Amtsgericht hatte in erster Instanz der Räumungsklage stattgegeben, die Gründe der Kläger, die auf Eigenbedarf geklagt hatten, seien "nachvollziehbar, nicht objektiv unsinnig oder missbräuchlich". Dagegen war die 93-Jährige in Berufung gegangen. Ein Umzug, so die Begründung, stelle "eine unzumutbare Härte" dar, da sie in einer fremden Umgebung unsicher sei und sich nicht orientieren könne.
- Nachrichtenagentur dpa