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Alt und kriminell: Wenn Senioren auf der Anklagebank sitzen


Alt und kriminell
Wenn Senioren auf der Anklagebank sitzen

dpa, Jutta Schütz

01.07.2019Lesedauer: 4 Min.
Ein Rentner sitzt auf einer Bank in der JVA Singen: Immer mehr ältere Menschen werden wegen diversen Straftaten verurteilt. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Ein Rentner sitzt auf einer Bank in der JVA Singen: Immer mehr ältere Menschen werden wegen diversen Straftaten verurteilt. (Symbolbild) (Quelle: epd/imago-images-bilder)

Höheres Lebensalter schützt nicht vor Straftaten. In deutschen Gerichtssälen sitzen jetzt öfter auch Menschen mit 60 plus auf der Anklagebank. Auch die Gefängnisse müssen sich auf Senioren einstellen.

In Berlin ersticht ein 78-Jähriger seine Partnerin, weil sie sich von ihm trennen will. Der frühere Feuerwehrmann muss für fünf Jahre ins Gefängnis. In einem Pflegeheim in der Hauptstadt legt ein alter Mann seinem Mitbewohner einen Bademantelgürtel um den Hals und zieht zu, weil er das ständige Husten nicht mehr erträgt. Er bekommt viereinhalb Jahre Haft.

Die Alterung der Gesellschaft macht auch vor der Justiz nicht Halt. Senioren sind bundesweit nicht mehr nur Opfer fieser Abzocke und Gewalt, sondern landen häufiger selbst auf der Anklagebank. Oft sind es tragische Fälle – nach einem langen Leben ohne Straftaten, nicht selten ausgelöst durch Krankheit oder Verzweiflung.

Wegen Kindesmissbrauchs angeklagt

So steht in Münster (Nordrhein-Westfalen) eine 86-Jährige vor Gericht, weil die Demenzkranke ihren Ehemann mit einem Holzschrubber erschlagen haben soll. In Rheinland-Pfalz wird ein 83-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt: Er erstickte seine Ehefrau mit einer Plastiktüte – nachdem er sie jahrelang gepflegt und dann keine Kraft mehr hatte. In Düsseldorf wird ein 91-Jähriger angeklagt, weil er in seinem Auto beim Abbiegen eine Fußgängerin übersehen und tödlich verletzt haben soll.

Aber es gibt auch Kriminelle, die einfach in die Jahre gekommen und schon alte Bekannte der Justiz sind. Strafen wegen Körperverletzung nehmen ab, heißt es in Ermittlerkreisen. Aber wegen Kindesmissbrauchs stehen auch Senioren vor Gericht.

Senioren verhalten sich respektvoller vor Gericht

In der Hauptstadt sieht Oberstaatsanwalt Ralph Knispel eine klare Entwicklung: "Wir haben jetzt deutlich mehr Angeklagte, die älter als 60 Jahre sind." Das hänge mit der demografischen Entwicklung und dem längeren Leben von Menschen zusammen. Darauf müsse sich die Justiz einstellen, sagt Knispel der Deutschen Presse-Agentur.

Knispel, auch Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, hat beobachtet, dass sich ältere Angeklagte im Gericht oft rechtstreuer und respektvoller als Jüngere verhalten. "Sie sind eher bereit, die Gepflogenheiten im Gericht zu beachten."

Nicht jeder kann ganzen Prozesstag durchstehen

Im altehrwürdigen Berliner Kriminalgericht ist auch das Gegenteil zu beobachten. Angeklagte müssen aufgefordert werden, zum Beginn einer Verhandlung aufzustehen, die Mütze abzusetzen, nicht Kaugummi zu kauen oder dem Richter nicht ins Wort zu fallen.

Der Staatsanwalt beschreibt noch andere Besonderheiten bei älteren Straftätern. "Mancher ist nicht mehr in der Lage, ganze Prozesstage durchzustehen." Bei Krankheiten werde dann nur stundenweise verhandelt, dafür müssten aber mehr Termine angesetzt werden. Zudem sei zu berücksichtigen, wenn ein Angeklagter im höheren Lebensalter als Ersttäter vor Gericht steht.

Ältester Gefangener ist Jahrgang 1933

Werden Ältere verurteilt, kommen sie wie andere Straftäter in den Knast. Zum Stichtag 25. April 2018 (neuere Zahlen lagen noch nicht vor) saßen allein in den Haftanstalten der Hauptstadt 142 verurteilte Straftäter ab 60 Jahren aufwärts. Davon waren neun älter als 75. Aktuell ist der älteste Gefangene Jahrgang 1933.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands geht davon aus, dass die Zahl Gefangener höheren Alters weiter zunimmt. Eine geriatrische Einzelbetreuung sei aber meist nicht machbar, sagt René Müller, Vorsitzender der Gewerkschaft Strafvollzug, der Deutschen Presse-Agentur. "Und uns fehlen nach wie vor etwa 2.000 Bedienstete."

Altersgerechte Haft einführen

Ein Beispiel: Wenn ein Justizmitarbeiter 30, 40 Leute zur Freistunde auf den Gefängnishof führt, und alle müssen minutenlang auf einen alten Mann warten, der nicht mehr richtig laufen kann – dann könne das schon mal zu Aggressionen führen. Ältere Gefangene seien auch gefährdet, von Jüngeren schikaniert zu werden.

Müller bringt eine Idee ins Spiel: Bundesweit sollten Zentren für geriatrische Betreuung als Abteilungen in Gefängnissen eingerichtet werden. Aber nicht überall, sondern in vier nach geografischer Lage für ganz Deutschland – Nord, Süd, Ost und West. Über Kooperationen von Bundesländern könnte geregelt werden, dort geschultes Personal zu konzentrieren und die Kosten für altersgerechte Umbauten zu teilen.

Seniorentreffs hinter Gittern?

In Berlin teilt die Justizverwaltung auf Anfrage mit, dass die Zahl der Inhaftierten in den vergangenen Jahren zurückging, der Anteil älterer Gefangener aber steigt. Derzeit sitzen knapp 4.000 Inhaftierte in den Gefängnissen der Hauptstadt. Statistisch machten bis 1997 ältere Gefangene ab 60 Jahren ein Prozent der Inhaftierten aus. Bis 2018 stieg der Anteil auf vier Prozent.

Braucht es nun Seniorentreffs hinter Gittern? Das nicht, heißt es in der Justizverwaltung von Berlins Senator Dirk Behrendt (Grüne). Aber man hat sich auf das besondere Klientel eingestellt. Im Gefängnis Tegel können Ältere bei speziellen Sportprogrammen mitmachen. In Moabit werden Denk- und Logistikspiele mit extragroßen Symbolen fürs Gedächtnistraining ausgeliehen.

Ältere sollen nicht in Gefängnis sterben

Insgesamt sind in Berlin 21 Hafträume barrierefrei. Zudem stehen Älteren Yoga, Kunst- und Musikgruppen in den Anstalten offen. Und der Humanistische Verband berät zu "altersspezifischen Fragen" – etwa zu Pflegediensten nach der Haftentlassung.


Dass Ältere im Gefängnis sterben, möchte aber niemand. Es werde versucht, solche Inhaftierten zu begnadigen oder vorzeitig aus der Haft zu entlassen, sagt ein Sprecher der Justizverwaltung. Auch die Unterbringung in einem Pflegeheim sei denkbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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