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Zweifel an wichtiger Aussage: Platzt der Prozess gegen die "Gruppe S"?


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Zweifel an wichtiger Aussage
Platzt der Prozess um die rechtsextreme "Gruppe S"?

Sophie Schädel

Aktualisiert am 07.08.2021Lesedauer: 4 Min.
Paul-Ludwig U. beim Prozess: Warum verriet er die "Gruppe S"? (Archivfoto)Vergrößern des Bildes
Paul-Ludwig U. beim Prozess: Warum verriet er die "Gruppe S"? (Archivfoto) (Quelle: Philipp Guelland/getty-images-bilder)
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Paul-Ludwig U. verriet die "Gruppe S" an die Ermittlungsbehörden. Doch handelte er im Auftrag der Polizei oder der Bundesanwaltschaft? Das könnte das Verfahren gegen die rechte Terrorgruppe gefährden.

Es sind Telefonate mit seinem Bewährungshelfer und engem Vertrauten Jens W., in denen Paul-Ludwig U. Bemerkenswertes erzählt. "Eigentlich darf ich mit niemandem darüber sprechen", sagt er stolz. Und tut es dann doch: Er sei nur offiziell Beschuldigter statt Quelle, und nur offiziell habe er keinen Auftrag. Das sagt er seinem Bewährungshelfer im Oktober 2019, nur wenige Tage nach dem ersten Treffen der rechtsextremen "Gruppe S".

Die Gruppe plante Anschläge auf Moscheen, sammelte Geld für Waffen und wollte einen Bürgerkrieg auslösen, der in einer nationalsozialistischen Gesellschaftsordnung enden sollte. Doch bevor sie ihre Pläne in die Tat umsetzen konnten, verhaftete die Polizei die Gruppe im Februar 2020 – aufgrund von Hinweisen, die U. den Ermittlungsbehörden gegeben hat. Nun sitzt U. mit elf weiteren Männern auf der Anklagebank in Stuttgart-Stammheim. Doch was versprach er sich davon, seine Kameraden zu verraten? Drei Motive unterstellen ihm später die Anwälte der anderen Angeklagten: Geld, Straferlass und einen Neustart bei einem Leben im Zeugenschutz.

Welche Motivation hatte U.?

All das schien bislang wenig wahrscheinlich. U. versorgte Behörden ein halbes Jahr lang mit Informationen. Doch stets betonten Polizei und Bundesanwaltschaft, er habe das rein freiwillig getan, ohne Auftrag und ohne jede Gegenleistung. So sollte es auch sein, denn sonst wäre U. kein einfacher Angeklagter, sondern geführte Vertrauensperson oder Agent Provocateur: So werden Personen genannt, die von Sicherheitsbehörden bewusst in Gruppen eingeschleust werden, damit sie illegale Handlungen provozieren – ein Umstand, der in der Vergangenheit andere Prozesse platzen ließ. Doch als am vergangenen Mittwoch, 4. August 2021, die Telefonate zwischen U. und seinem Bewährungshelfer als Beweismittel im Gerichtssaal abgespielt wurden, wuchs der Verdacht gegen U. und die Ermittlungsbehörden.

In den Telefonaten erzählt Paul-Ludwig U., er habe sich in Berlin mit dem LKA und dem Chef des BKA getroffen. Einer der Beamten habe ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Generalstaatsanwalt (GBA) geführt und vereinbart, dass U. bald nicht mehr Beschuldigter, sondern Quelle sein würde. Doch es kam anders. Später versprachen ihm die Behörden, wie U. erzählt, insgesamt würde er nur zu einem halben Jahr auf Bewährung für seine Straftaten in der "Gruppe S" verurteilt.

Milde Strafe statt Status als Quelle?

Das LKA habe ihn sogar angewiesen, selbst Straftaten zu begehen, um in der Gruppe nicht aufzufallen, berichtet U. seinem Bewährungshelfer. Tatsächlich machte er sich strafbar: Beispielsweise forderte er in einer der Chatgruppen, in denen die Gruppierung kommunizierte, alle Muslime müssten "zack ins Lager, und tschüss".

Nicht nur für diesen Tatkomplex könnten die Behörden U. Strafnachlass versprochen haben: Als die Polizei Ende 2019 bei einer Kontrolle in dem Rucksack von U. eine Schusswaffe fand, für die er eigentlich einen kleinen Waffenschein bräuchte, verstieß er damit gegen das Waffenrecht und gegen Bewährungsauflagen. Doch Paul-Ludwig U. verkündet seinem Bewährungshelfer am 18. Oktober froh am Telefon: "Das hat jetzt auch der GBA an sich gezogen und das ist jetzt weg, das hat nie stattgefunden."

Warum im Zeugenschutzprogramm?

Hinzu kommt: U. befindet sich auch im Zeugenschutzprogramm. Und das, obwohl er kein Zeuge, sondern selbst Beschuldigter ist. Ein Widerspruch, den der Prozess bislang nicht klären konnte. Für Paul-Ludwig U. könnte der Zeugenschutz verlockend gewesen sein: "Für mich ist das wie eine Art zweite Chance", sagt U. hoffnungsvoll am Telefon. "Ich fang dann bei Null an mit allem. Ich habe keine Schulden, keine Vorstrafen, kein gar nichts."

U., der unter anderem wegen zweier Geiselnahmen insgesamt 21 Jahre in Haft verbrachte, scheint das als willkommenen Schlussstrich unter die Eingriffe von Behörden in sein Leben zu sehen. "Ich bin dann nicht mehr auf Bewährung, niemand geht mir mehr auf den Sack. Ich bin dann ein unbescholtener Bürger."

Für Rechtsanwalt Ashraf Abouzeid, der den Mitangeklagten Stefan K. vertritt, ist klar: Das Ziel war für U. der Zeugenschutz. Der Verteidiger fragt sich, was U. alles tat, um dieses Ziel zu erreichen: "Er hat bei der Polizei für den Eindruck gesorgt, er decke jetzt die Riesennummer auf. Als klar war, dass diese Riesennummer nicht kam, hat er sie selbst erschaffen."

Was tat die „Gruppe S“ wirklich?

Damit spricht Abouzeid den Verdacht an, den auch in der Vergangenheit schon andere Verteidiger äußerten: Könnte Paul-Ludwig U. ein sogenannter Agent Provocateur sein? Falls ja, könnte das das Verfahren bedrohen. Denn erst auf die Informationen von U. hin begann die Polizei mit ihren Ermittlungen, schnitt Anrufe und Chats der Gruppe mit und überwachte Treffen.

Wesentlichen Punkte aus den Erzählungen von U. bestätigten allerdings auch andere Angeklagte in ihren Aussagen. Doch U. selbst stachelte die Gruppe teilweise an. Tat er das mit dem Wissen oder gar der Anweisung der Ermittlungsbehörden? Und kann man dann die Angeklagten für die Taten der Terrorgruppe verurteilen? Diese Frage muss nun der Strafsenat nach der Sommerpause klären.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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