t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Arnsberg: Mann verbrennt aus Versehen 520.000 Euro – keine Erstattung


Schadensersatzklage abgewiesen
Mann verbrennt aus Versehen 520.000 Euro

Von dpa
Aktualisiert am 11.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Geldscheine und Feuer: In Arnsberg hat ein Mann aus Versehen das Ersparte seines Freundes verbrannt. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Geldscheine und Feuer: In Arnsberg hat ein Mann aus Versehen das Ersparte seines Freundes verbrannt. (Symbolbild) (Quelle: imago-images-bilder)
News folgen

Das Landgericht Arnsberg hat eine Schadensersatzklage abgewiesen. Ein Mann hatte sein Erspartes in einem besonderen Versteck untergebracht. Als sein Kumpel die Heizung anstellte, war sein Geld nur noch Asche.

Ein Werkstattbesitzer behauptet, seine gesamten Ersparnisse in einem Heizkessel versteckt zu haben. Ein Kumpel habe die Heizung angemacht – und fast 540.000 Euro in Asche verwandelt. Die Richter des Landgericht Arnsberg wiesen die Schadenersatzklage des Mannes ab. Laut einem Gerichtssprecher fiel das Urteil (Az. I-2 O 347/18) bereits am 13. September, ein Bericht der "Bild"-Zeitung machte es bekannt.

Niemand hätte wissen können, dass dort Geld versteckt ist

Wie der Sprecher sagte, soll sich der Vorfall zum Jahreswechsel 2014/2015 in Soest ereignet haben. Der Besitzer einer Werkstatt habe einen Freund gebeten, während seines zweiwöchigen Urlaubs nach dem Rechten zu sehen. Der Freund sagte vor Gericht aus, es sei kalt in der Werkstatt gewesen – daher habe er die Heizung angemacht. Der Werkstattbesitzer wiederum trug vor, er habe seine ganze Ersparnisse im Heizkessel versteckt gehabt. Die Anlage habe er zuvor demontiert. Der Bekannte des Klägers hatte sie aber wieder zusammen gebaut.

Als der Werkstatt-Besitzer heimkam, sei fast alles Asche gewesen. 20.000 Euro habe er über die Bundesbank rekonstruieren können. 520.000 Euro wollte er nun von dem Bekannten – dem er die Freundschaft gekündigt habe – wieder bekommen.


Laut Gericht steht fest, dass der Ex-Kumpel die Heizung angemacht hatte. Auch die Summe von 540.000 Euro wurde als "wahr unterstellt". Aber: Niemand hätte auf die Idee kommen können, dass jemand Geld in der Heizung versteckt, erklärten die Richter und wiesen die Klage ab. Der Werkstatt-Besitzer kann noch in Revision gehen, die Frist läuft laut Gericht in wenigen Tagen ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website