Urteil in München Streit um Gebimmel – Kuhglocken dürfen bleiben
Das Gebimmel bringt sie um den Schlaf, deshalb will ein Ehepaar aus Bayern, dass ihre Nachbarin ihren Kühen die Glocken abnimmt. Nach dem Landgericht urteilte nun auch das Oberlandesgericht: Die Glocken dürfen bleiben.
Urteil im erbitterten Kuhglocken-Streit: Das tierische Geläute im oberbayerischen Holzkirchen darf weitergehen. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurück. Ein Ehepaar in dem oberbayerischen Ort fühlt sich von den Glocken der Kühe auf der angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen.
Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG – und scheiterte erneut.
Vergleich zwischen den Parteien war gescheitert
Zuvor hatten die Richter in der Verhandlung im Februar eine Schlafprobe ins Spiel gebracht, da die tatsächliche Lärmbelastung aus der Ferne schwer einzuschätzen wäre. Wenn sich die Parteien nicht einigen könnten, müsse man womöglich die Sache selbst in "Augen- und Ohrenschein" nehmen, hieß es. Da es um die Nachtruhe gehe, würde dies darauf hinauslaufen, dort eine Nacht zu verbringen.
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Die Vorinstanz hatte die Klagen des Mannes und seiner Frau insbesondere wegen eines Vergleiches abgewiesen, den der Mann mit der Bäuerin im September 2015 geschlossen hatte. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Das Ehepaar hatte trotz des Vergleichs geklagt, da der Kompromiss nach seiner Auffassung kaum Entlastung brachte.
- Nachrichtenagentur dpa