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Mord an 14-Jähriger in Wiesbaden: Der Fall Susanna – eine Chronologie


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Mord an 14-Jähriger in Wiesbaden
Der Fall Susanna – eine Chronologie


Aktualisiert am 09.06.2018Lesedauer: 5 Min.
Der Fundort von Susannas Leiche in Wiesbaden: Am 22. Mai wurde die 14-Jährige vergewaltigt und ermordet.Vergrößern des Bildes
Der Fundort von Susannas Leiche in Wiesbaden: Am 22. Mai wurde die 14-Jährige vergewaltigt und ermordet. (Quelle: dpa)

Zwei Wochen lang wurde Susanna vermisst. Nun ist klar: Die 14-Jährige wurde vergewaltigt und getötet. Der Tatverdächtige, ein Flüchtling, floh in den Irak und wurde dort gefasst. Eine Chronologie.

Oktober 2015: Vom Irak über die Türkei und Griechenland gelangt Ali B., der später zum Hauptverdächtigen im Fall der ermordeten Susanna wird, mit seiner Familie auf dem Landweg nach Deutschland. Zunächst lebt die achtköpfige Familie in der Gießener Erstaufnahmeeinrichtung.

April 2016: Die Familie, bestehend aus den Eltern von Ali B. und seinen fünf Geschwistern, zieht in eine Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden.

September 2016: B. beantragt in seinem Asylantrag subsidiären Schutz, da er im Irak von Folter, Tod und Versehrtheit der Person bedroht sei.

Oktober 2016: Bei seiner Anhörung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt er an, im Irak von der kurdischen PKK bedroht zu werden.

Dezember 2016: Zum Jahresende wird der Asylantrag von Ali B. abgelehnt.

Januar 2017: Gegen den Ablehnungsbescheid geht eine Klage beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden ein. Aufgrund des laufenden Verfahrens erhält B. eine Aufenthaltsgenehmigung.

April 2017: Als in der Wiesbadener Innenstadt eine Frau aus einer Menschengruppe heraus angepöbelt wird, greifen Zeugen ein. Die Situation mündet in eine Schlägerei. Im Zusammenhang mit diesem Zwischenfall taucht Ali B.s Name auf. Ein Verdacht erhärtet sich nicht, das Verfahren wird eingestellt.

Februar 2018: In Wiesbaden wird ein Mann von drei Männern geschlagen. Ali B. wird in der Nähe des Tatorts angetroffen, bestreitet jedoch seine Beteiligung. Weil das Opfer schweigt, wird das Verfahren eingestellt.

März 2018: Ali B. rempelt in der Wiesbadener Innenstadt eine Polizistin an, schlägt um sich und spuckt. Weitere Beamte werden gerufen und nehmen den Iraker in Gewahrsam. Das Verfahren in diesem Fall soll demnächst der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden.

April 2018: B. und eine weitere Person sollen einen Mann mit einem Messer bedroht und in ein Gebüsch gezerrt haben. Das Opfer wurde ausgeraubt, konnte dann fliehen. Später im April wird bei B. bei einer Kontrolle ein aufklappbares Messer gefunden. Der Antrag der Stadt wegen Verstoßes gegen das Waffenbesitzverbot geht bei der Wiesbadener Polizei am 4. Juni ein.

14. Mai 2018: Die Polizei Wiesbaden erhält die Mitteilung, dass ein 11-Jähriges Mädchen in der Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft, in der auch der Verdächtige lebte, von einem Mann namens Ali vergewaltigt worden sei soll. Die Tat habe sich bereits im März ereignet. Die Aussagen des Mädchens lassen keine eindeutige Identifizierung B.s als Täter zu.

23. Mai 2018: Susannas Mutter meldet die Schülerin bei der Polizei in Mainz als vermisst. Außerdem postet sie Suchmeldungen in den sozialen Netzwerken.

29. Mai 2018: Eine Bekannte von Susanna meldet sich bei der Mutter der Vermissten. Sie sagt, die 14-Jährige sei tot und ihre Leiche liege an einem Bahngleis. Mit dem Hinweis wendet die Mutter sich an die Polizei in Mainz und im benachbarten Wiesbaden, wo Susanna sich oft aufhielt. Die Bekannte konnte laut Angaben der Polizei Wiesbaden zunächst nicht befragt werden, da sie verreist ist. Woher sie vom Mord an Susanna wusste, ist bisher nicht bekannt.

30. Mai 2018: Die Polizei in Wiesbaden übernimmt den Fall. Bei der Suche nach Susanna wird unter anderem ein Polizeihubschrauber eingesetzt. Der Einsatz bleibt ergebnislos.

31. Mai 2018: Der Hausmeister der Flüchtlingsunterkunft, in der Ali B. und seine Angehörigen lebten, wird später angeben, die Familie an diesem Tag das letzte Mal gesehen zu haben.

1. Juni 2018: Über ein Onlinebuchungsportal werden für die Familie B. acht Tickets für eine Reise von Düsseldorf nach Istanbul gebucht. Der Turkish-Airlines-Flug soll am frühen Vormittag des Folgetags starten. Am Abend des 1. Juni macht Diana F., die Mutter von Susanna, sich Luft über soziale Medien. Die Polizei nehme den Fall nicht ernst genug. Nur auf Druck der Familien-Anwältin wären eine Handyortung und weitere Maßnahmen ergriffen worden. Die Polizei sagt später, sie habe nicht sofort ermittelt, da Susanna die Schule geschwänzt habe und öfter nicht nachhause gekommen sei.

2. Juni 2018: Ali B. und seine Familie treten den ursprünglich gebuchten Flug nicht an. Eine Umbuchung auf einen Flug am Abend wird bar bezahlt. Die Familie passiert um 18 Uhr die Ausweiskontrolle am Düsseldorfer Flughafen. Vorgezeigt werden die acht Aufenthaltsgenehmigungen, die Bordkarten sowie zwei sogenannte Laissez-Passer-Papiere für je vier Personen. Diese können entweder von der irakischen Botschaft oder der Bundespolizei ausgestellt werden und dienen als eine Art Passierschein etwa nach Passverlust. Im konkreten Fall sollen die Papiere laut Polizeiangaben von den irakischen Behörden ausgestellt und gültig gewesen sein. Die Buchung des Fluges erfolgt nach Angaben der Polizei bei allen acht Personen unter anderen Namen als bekannt. Bei der Ausweiskontrolle findet ein Lichtbildabgleich zwischen den einzelnen Dokumenten statt. Die Bundespolizei bestätigt in einer Stellungnahme, dass ein Vergleich zwischen Ticket und Passdokument nicht vorgesehen und darum nicht erfolgt sei. Zum Zeitpunkt der legalen Ausreise wird noch nicht nach Ali B. gefahndet.

3. Juni 2018: Nachdem die Familie am späten Samstagabend in Istanbul landet, reisen der Verdächtige und seine Angehörigen am Mittag des 3. Juni weiter in das irakische Erbil. Am Abend desselben Tages meldet sich ein 13-jähriger Flüchtling bei der Polizei in Wiesbaden. Der Jugendliche lebt in der gleichen Unterkunft, die Ali B. kurz zuvor verlassen hatte. Er berichtet der Polizei, dass Susanna vergewaltigt und ermordet worden sei und wo ihre Leiche vermutlich zu finden sei. Weiterhin nennt er Ali B. als möglichen Täter. Der Verdächtige soll vor dem Jugendlichen mit seiner Tat geprahlt haben.

4. Juni 2018: Ali B. wird wegen des dringenden Tatverdachts im Mordfall von Susanna offiziell zur Fahndung ausgeschrieben. In den folgenden Tagen durchsucht die Polizei die Gegend rund um die Bahngleise in Wiesbaden-Erbenheim erneut. Außerdem wird die Wohnung der Familie in der Flüchtlingsunterkunft untersucht.

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6. Juni 2018: In einem Erdloch neben den Bahngleisen findet ein Beamter eine weibliche Leiche. Ein weißes Kleidungsetikett hatte ihn auf die Stelle aufmerksam gemacht. Am Abend wird zwischenzeitlich ein türkischer Flüchtling festgenommen, der im Verdacht steht, Susanna gemeinschaftlich mit B. vergewaltigt, ermordet und begraben zu haben.

7. Juni 2018: Es ist traurige Gewissheit. Die gefundene Tote wird eindeutig als Susanna identifiziert. Am Abend wird der türkische Tatverdächtige wieder freigelassen – es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Die Fahndung nach dem 20-jährigen B. läuft auf Hochdruck. Zwischen dem Irak und Deutschland gibt es kein Auslieferungsabkommen. Trotzdem hoffen die deutschen Behörden, Zugriff auf den mutmaßlichen Täter zu erhalten.

8. Juni 2018: Innenminister Horst Seehofer verkündet in einer Pressekonferenz, dass der Tatverdächtige Ali B. im Irak durch kurdische Sicherheitskräfte festgesetzt wurde. Die Auslieferung erfolge nun nach internationalem Prozedere.

9. Juni 2018: Nach Informationen von "Wiesbadener Kurier" und "Allgemeiner Zeitung Mainz" wird Ali B. von den Behörden im Irak an Deutschland ausgeliefert. Er solle nach am Samstag in Gewahrsam der Bundespolizei aus dem Irak nach Frankfurt gebracht werden.

9. Juni 2018: Gegenüber den Behörden im Nordirak soll Ali B. die Tat in Wiesbaden gestanden haben. Der kurdisch-irakische TV-Sender Rudaw meldet unter Berufung auf einen lokalen Polizeioffizier, Ali B. habe nach seiner Festnahme im Nordirak ausgesagt, es sei zu einem Streit mit Susanna gekommen, sagte Polizeigeneral Tarik Ahmed aus der Stadt Dohuk dem Sender. Das Mädchen habe versucht, die Polizei anzurufen, was Ali B. dann zu der Tat getrieben habe.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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