Kieler "Ehrenmord" Mann zu lebenslänglicher Haft verurteilt
Weil sie ihn wegen häuslicher Gewalt verließ, hat ein Mann aus Kiel seine Frau auf offener Straße getötet. Jetzt wurde der 41-Jährige dafür verurteilt.
Für den Mord an einer 34-jährigen Frau auf offener Straße hat das Landgericht Kiel gegen den Ehemann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Das Schwurgericht zeigte sich überzeugt, dass der 41-jährige aus der Türkei stammende Angeklagte seine Frau am 15. März 2017 auf dem Weg zum Kindergarten in Kiel abpasste und mit mindestens 23 Messerstichen tötete. Das Opfer verblutete in der Nähe einer Schule.
Die Mutter dreier Kinder hatte ihren Mann nach jahrelangen Gewalttätigkeiten verlassen und kurz vor der Tat das Sorgerecht für die drei Kinder erhalten. Der jüngste, damals fünfjährige Sohn wurde zum Augenzeugen des Verbrechens, das bundesweit Entsetzen und Abscheu erregte.
Angeklagter gesteht die Tat
Der Angeklagte selbst gestand in einem Brief an den Vorsitzenden Richter: "Ich schäme mich, meine Frau getötet zu haben, verzweifle mit Abscheu an mir selbst." Zu schrecklich sei, was er seiner Frau und seinen Kindern angetan habe. An Einzelheiten erinnere er sich nicht, sondern nur noch an das Gefühl, "wie warmes Blut über die Hände floss".
Für die Angehörigen und Freundinnen der Toten war der Prozess eine Tortur. Vor allem zu Beginn war immer wieder entsetztes Geraune und Schluchzen zu hören, als Tat und Ehedrama mit den sich steigernden Gewalttätigkeiten des Angeklagten zur Sprache kamen.
Familie des Opfers ist schwer traumatisiert
Die Mutter der Toten nannte ihn in einem Brief einen "Unmenschen", der die Tochter "geschlachtet" habe. Auch die Rechtsanwältin der Schwester des Opfers, bei der die traumatisierten Kinder jetzt leben, sagte, die 34-Jährige sei wie ein Lamm nach muslimischer Tradition geschächtet worden.
Der Angeklagte, nach erfolgreicher Berufstätigkeit aufgrund einer Erkrankung schwerbehindert, folgte dem Prozess ohne sichtbare Regungen. Nur einmal, als Verteidiger Bernd Wagner die Tat aus seiner Sicht schildert, rinnen Tränen über seine Wangen. Die Verteidigung hatte auf eine Affekttat und Totschlag plädiert. Doch die Richter hatten keinen Zweifel. Sie folgten der Staatsanwältin, die für Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen nur eine Strafe für möglich hielt: lebenslange Haft.
- dpa