Ohrfeigen, Tritte und 60.000 Euro hinterzogen Rapperin Schwesta Ewa muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
Zweieinhalb Jahre Gefängnis – so lautet das Urteil gegen Rapperin Schwesta Ewa. Das Landgericht Frankfurt befand die 32-Jährige unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung für schuldig. Die Kammer setzte den Haftbefehl zunächst aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Durch die Steuerhinterziehung war ein Schaden von rund 60.000 Euro entstanden, außerdem hatte Schwesta Ewa Ohrfeigen und Tritte ausgeteilt.
Die Anklage warf der Musikerin mit polnischen Wurzeln unter anderem vor, vier junge Frauen zum Anschaffen gezwungen zu haben. Schwesta Ewa sei auf "unreife, leicht zu beeinflussende Mädchen gestoßen", und habe bewusst ein Abhängigkeitsverhältnis herbeigeführt, indem sie die Mädchen psychisch unter Druck setzte, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Das sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an. Es wies die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels zurück. Im Prozess hatte Schwesta Ewa erklärt: "Die Mädchen haben wegen der Prostitution von sich aus mich gefragt, die wussten ja davon." Diese Version bestätigten die Zeuginnen vor Gericht.
Auch von roher Gewalt wollte die Rapperin nichts wissen: "Es gab Ohrfeigen, aber nichts mit Platzwunden und blauem Auge." Sie hätte sonst mit den Mädchen gar nicht arbeiten können. "Ich hatte meine Ausraster", gestand Schwesta Ewa ein, "es floss aber kein Blut". Wenn eine Prostituierte das anders schildere, "dann ist es extrem frech von ihr, so etwas zu behaupten".
Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Schwesta Ewa aus, sie kam damit nach knapp acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bleibt der Richterspruch bestehen, müsste die Rapperin noch einmal ins Gefängnis.