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Emden: Lenas Mörder muss in die Psychiatrie


Justiz
Lenas Mörder muss in die Psychiatrie

Von dpa
Aktualisiert am 07.11.2012Lesedauer: 1 Min.
In diesem Parkhaus in Emden wurde die elfjährige Lena umgebrachtVergrößern des Bildes
In diesem Parkhaus in Emden wurde die elfjährige Lena umgebracht (Quelle: dapd)
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Der Mörder der elfjährigen Lena aus Emden muss dauerhaft in die Psychiatrie. Das hat das Landgericht im ostfriesischen Aurich entschieden. Wann der 19-Jährige wieder frei kommt, ist offen. Das Gericht beurteilte ihn als eingeschränkt schuldfähig. "Es wird sich um ein sehr langes Wegschließen des Angeklagten handeln", sagte Richter Werner Brederlow.

Der junge Mann hatte gestanden, das Mädchen im März in einem Parkhaus vergewaltigt und erwürgt zu haben. Er nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Auch Lenas Eltern saßen weinend im Gerichtssaal.

Am 24. März tot aufgefunden

Lena war am 24. März tot in einem Parkhaus gefunden worden. Eine Woche später wurde der Angeklagte nach einem DNA-Spurenabgleich festgenommen. Bereits während des Prozesses ist er aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden. Ein Gutachter überprüfte seine Schuldfähigkeit und kam zu dem Schluss, dass der 19-Jährige unter einer Persönlichkeitsstörung leidet.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil es mehrere Ermittlungsfehler der Polizei gegeben hatte. Der junge Mann hatte sich Monate vor dem Mord selbst angezeigt, weil er Kinderpornos auf seinen Rechner geladen hatte. Die Ermittler versäumten es jedoch, weiter gegen ihn vorzugehen.

Ermittlungspannen und Lynchaufrufe

Außerdem nahm die Polizei vorübergehend einen Unschuldigen fest, gegen den es dann Lynchaufrufe im Internet gab. Ein 18-Jähriger, der den Auflauf mit einem Aufruf im sozialen Netzwerk Facebook mit ausgelöst hatte, wurde später zu 14 Tagen Arrest verurteilt.

Gegen acht Polizisten aus Emden und Aurich laufen zurzeit noch Disziplinarverfahren wegen der versäumten Hausdurchsuchung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt außerdem wegen fahrlässiger Tötung gegen Verantwortliche einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, wo der damals Jugendliche in Behandlung war.

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