Kriminalität Komplizin von Kindermörder Dutroux kommt frei
Michelle Martin, die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux, hat Protesten von Opferfamilien zum Trotz am Dienstagabend nach 16 Jahren Haft das Gefängnis unter Auflagen vorzeitig verlassen dürfen. Das hatte zuvor das höchste belgische Gericht in Brüssel entschieden.
Martin war 1996 mit Dutroux festgenommen und im Jahr 2004 zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Martin will ins Kloster
Die 52-Jährige will künftig in einem Frauenkloster in Malonne nahe der südbelgischen Stadt Namur leben.
Der Kassationsgerichtshof wies mit seiner Entscheidung Berufungsanträge von Opferfamilien und eines Staatsanwalts gegen die Entscheidung eines Gerichts in Mons zurück. Das Urteil war in Belgien mit Spannung erwartet worden.
Vier Todesopfer
Der grausame Fall Dutroux und das damit verbundene Versagen von Polizei und Justiz hatten das Land in den 90er Jahren zutiefst erschüttert: Dem Paar wurden die Entführung, Gefangenschaft und Vergewaltigung von sechs Mädchen und jungen Frauen und der Tod von vier Opfern zur Last gelegt.
Während der heute 55-jährige Dutroux eine lebenslange Haftstrafe erhielt, wurde Martin zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr wurde vor allem vorgeworfen, dass sie zwei der verschleppten Mädchen in einem Kellerverlies verhungern ließ. Die ehemalige Lehrerin, selbst Mutter dreier Kinder von Dutroux, versperrte eigenhändig die Tür, hinter der die beiden achtjährigen Mädchen qualvoll starben, wie sie im Prozess aussagte. Martin und Dutroux sind seit 2003 geschieden.
Demonstrationen in Belgien
Nach der Entscheidung zur Freilassung Martins durch das Gericht in Mons Ende Juli hatte es in Belgien bereits zahlreiche Demonstrationen dagegen gegeben. Zu Protesten kam es auch vor dem Kloster in Malonne, das sich zu ihrer Aufnahme bereit erklärt hat.
Martin soll zwar nicht selber Nonne werden, aber am Tagesablauf der Schwestern teilnehmen. Die Dutroux-Komplizin darf das Kloster verlassen, ein Resozialisierungsplan sieht aber vor, dass sie zu den Familien der Opfer Distanz wahren muss.