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Frankreich: Deutscher wegen Mordes an Studentin vor Gericht


Justiz
Deutscher in Ostfrankreich wegen Mordes an Studentin vor Gericht

Von afp
Aktualisiert am 07.10.2011Lesedauer: 1 Min.
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Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Mord an einer 24 Jahre alten Studentin muss sich ein Deutscher in Frankreich vor Gericht verantworten. Vor dem Schwurgericht der ostfranzösischen Stadt Auxerre begann am Dienstag der Prozess gegen den einschlägig vorbestraften Ulrich M.

Dem 53-Jährigen werden Vergewaltigung und Mord zur Last gelegt. Das Urteil wird am 11. Oktober erwartet.

Offenbar mit den Händen erwürgt

Die junge Französin war 1989 nahe Auxerre vergewaltigt, gefoltert und erwürgt worden. Die Mutter und ein Schwager fanden die Leiche der jungen Frau am Abend des 5. Mai 1989 in einer Badewanne.

In dem Haus waren blutverschmierte Kleider der Studentin verstreut. Ihr Körper wies zahlreiche Spuren von Schlägen sowie Würgemale auf. Der Obduktion zufolge hatte der Täter sein Opfer offenbar mit den Händen erwürgt.

Mann nach Gentests gefasst

Die Ermittlungen blieben erfolglos, bis die französischen Fahnder im Jahr 2005 einen Hinweis aus Deutschland erhielten: Bei dem dort inhaftierten Ulrich M. waren Gentests durchgeführt worden. Diese ergaben, dass die am Körper der Studentin gefundenen DNA-Spuren mit denen von Ulrich M. übereinstimmten. Die französische Justiz leitete daraufhin 2007 ein Ermittlungsverfahren ein, anschließend wurde Ulrich M. nach Frankreich ausgeliefert und nahe Paris in Untersuchungshaft genommen. Er bestreitet den Mord.

In Deutschland war der Mann wegen Vergewaltigung und Mordes an einer jungen Frau im Jahr 1983 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auch in diesem Fall wurde er mit Hilfe eines Gentests überführt. Der Vater zweier Kinder war in den 80er Jahren auf der Flucht, weil er in Deutschland wegen mehrerer Sexualstraftaten gesucht wurde.

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