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Clankriminalität: Al-Zein-Mitglied verletzt Spiegel-Reporter im Gericht


Faustschlag ins Gesicht
Clankrimineller attackiert "Spiegel"-Reporter in Berliner Gericht

Von t-online
19.12.2024 - 20:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Mahmoud Al-Zein bei einer Beerdigung im Jahr 2018 (Archivbild): Der Clanchef ist in die Türkei ausgereist und darf nicht mehr nach Deutschland kommen.Vergrößern des Bildes
Mahmoud Al-Zein bei einer Beerdigung im Jahr 2018 (Archivbild): Der Clanchef möchte nach Deutschland zurückkehren. (Quelle: Gallup/getty-images-bilder)
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Seit vielen Jahren berichtet der Journalist Thomas Heise über kriminelle Mitglieder von Großfamilien. Nun wurde er von einem Vertreter angegriffen und verletzt.

Ein Reporter von "Spiegel TV" ist im Berliner Verwaltungsgericht von einem Angehörigen der Großfamilie Al-Zein angegriffen und verletzt worden. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, wie der "Spiegel" berichtet.

Am Dienstag kam es im Berliner Verwaltungsgericht zu einer Verhandlung, bei der über die Rückkehr des Clan-Chefs Mahmoud Al-Zein entschieden wurde. Dabei wurde der Journalist Thomas Heise, der seit vielen Jahren über Clankriminalität berichtet, von Fadie Al-Zein, dem Neffen des sogenannten "Paten von Berlin", mit einem Faustschlag ins Gesicht getroffen. Der Vorfall ereignete sich unmittelbar nach Ende der Verhandlung, als Heise auf dem Gerichtsflur filmte und Fragen stellte.

Sicherheit im Gericht unzureichend

Nach Angaben des Reporters gab es bereits vor der Verhandlung Spannungen. Clan-Mitglieder behinderten seine Arbeit und verhinderten zeitweise, dass er den Verhandlungssaal betreten konnte. Sicherheitspersonal war nicht anwesend. Das Gericht erklärte später, es habe keine "sicherheitsrelevanten Hinweise" gegeben und daher keine besonderen Maßnahmen ergriffen.

Nach dem Angriff floh Heise in ein Gerichtszimmer und wartete dort gemeinsam mit zwei Mitarbeitern der Ausländerbehörde, bis Justizangestellte die Gruppe ins Freie begleiteten. Heise wurde später mit Sehstörungen und Schmerzen in der Berliner Charité untersucht.

Clan-Mitglied bereits vorbestraft

Der Angreifer Fadie Al-Zein ist kein Unbekannter. Bereits 2017 war er wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Straftaten verurteilt worden. Auch Drogenhandel gehört zu seinen Vorstrafen.

Die Verhandlung selbst endete mit einem für den Clan günstigen Vergleich: Die Einreisesperre für Mahmoud Al-Zein wurde von sieben auf viereinhalb Jahre verkürzt. Sollte es dabei bleiben, könnte er Ende Juli 2025 nach Berlin zurückkehren.

Transparenzhinweis
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