Nach Warnung durch Polizei Entflohene Männer aus Psychiatrie festgenommen
In Bremen wurden zwei Männer gesucht, die aus dem Maßregelvollzug geflohen sind. Die Polizei warnte: Sie seien äußerst gewaltbereit und psychisch krank.
Zwei Männer sind aus dem Maßregelvollzug in Bremen entkommen. Die beiden flohen schon am Dienstag aus der Forensischen Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost und werden gesucht, wie die Polizei erst jetzt mitteilte. Die 24 und 28 Jahre alten Männer gelten demnach als äußerst gewaltbereit und psychisch krank. Man solle sich den Männern nicht nähern, hieß es. Die Polizei bat um Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort.
Am Freitagmittag gab ein Polizeisprecher Entwarnung. Demnach stellten französische Polizeikräfte die beiden Männer am Bahnhof der französischen Stadt Lille. Der 24-Jährige und der 28-Jährige sollen nun zurück nach Deutschland gebracht werden.
Warum die Behörden erst in der Nacht zum Freitag vor den Geflüchteten warnten, ist nicht bekannt. Dass es im Maßregelvollzug der Hansestadt Probleme gibt, ist hingegen nicht neu. Bereits seit Langem weist die Opposition in dem Bundesland darauf hin, dass die Kapazitäten für den Maßregelvollzug nicht ausreichen. Demnach ist die Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost mit 155 Plätzen voll ausgelastet, wie auch die Sprecherin des Bremer Gesundheitsressorts zugeben musste. Das berichtete der "Weser Kurier" bereits im vergangenen Jahr.
Organisationshaft: Gerichte sind unterschiedlicher Ansicht
Demnach könnten verurteilte Straftäter aus der Haft entlassen werden, wenn ihnen innerhalb einer gewissen Zeitspanne kein Therapieplatz in der Psychiatrie zur Verfügung gestellt werden kann. Denn bis ein solcher Platz zur Verfügung steht, dauert es oft Monate. So lange müssen die Straftäter in Organisationshaft verbleiben – ob und inwieweit das zulässig ist, darüber gibt es bei deutschen Gerichten unterschiedliche Ansichten.
Der Begriff Maßregelvollzug bezeichnet die Unterbringung von Straftätern mit psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung, die das Unrecht ihrer Tat nicht oder nur bedingt erkennen können und daher nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Ziel des Maßregelvollzugs ist es, die Bevölkerung zu schützen und zugleich eine Therapie der Patienten zu gewährleisten.
- weser-kurier.de: Gefängnis trotz Unterbringung in Klinik
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa