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Eppingen: Polizeieinsatz an Schule – 45 Kinder durch Pfefferspray verletzt


In Baden-Württemberg
Polizeieinsatz an Schule – 45 Kinder verletzt

Von t-online, ams, lma

Aktualisiert am 15.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Mehr Polizeikontrollen im Frankfurter Bahnhofsviertel.Vergrößern des Bildes
Die Polizei (Symbolbild): In einer Schule kam es zu einem Einsatz. (Quelle: Robert Michael/dpa/dpa-bilder)
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Eine Schule ist in Baden-Württemberg evakuiert worden. Dutzende Kinder sollen durch Pfefferspray zu Schaden gekommen sein.

In einer Realschule in Eppingen (Kreis Heilbronn) sind mehr als 40 Kinder durch eine unbekannte Flüssigkeit verletzt worden. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um Pfefferspray handelt, sagte ein Sprecher auf Anfrage von t-online. Ein entsprechendes Behältnis sei auch sichergestellt worden.

Die betroffenen Schüler hätten über Atemwegsreizungen geklagt, teilte ein Polizeisprecher mit. Insgesamt seien 45 Schülerinnen und Schüler leicht verletzt worden. Zwei Schüler wurden zu weiteren Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht. Alle anderen Schüler konnten mittlerweile nach Hause gehen.

Polizei hat Tatverdacht

Wie die Stadt Eppingen mitteilte, ging gegen 11.45 Uhr ein Notruf ein. Die Schule mit ihren 980 Schülern sei daraufhin durch die Schulleitung evakuiert worden, hieß es weiter. Mehr als 70 Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten waren vor Ort. Der Einsatz sei mittlerweile beendet, so die Polizei.

Es bestehe derzeit keine Gefahr für die Schüler, Lehrer, Einsatzkräfte und Bevölkerung. Die Ermittlungen laufen. Es gebe bereits einen Tatverdacht, sagte ein Polizeisprecher t-online, ohne weitere Details zu nennen.

Pfefferspray kann in Deutschland ab einem Alter von 14 Jahren gekauft und mitgeführt werden. Ist das Spray als Tierabwehrspray gekennzeichnet, entfällt die Altersbeschränkung. Dann fällt es nicht mehr unter das Waffengesetz. Beide Sprays dürfen in absoluten Notsituationen auch zur Selbstverteidigung eingesetzt werden, wie bussgeldkatalog.net schreibt. Wenn Pfefferspray gegen Personen eingesetzt wird, ohne dass eine Notlage besteht, droht eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

Diese wird laut Strafgesetzbuch im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren belegt. Im Jugendstrafrecht wird gefährliche Körperverletzung als Vergehen gewertet. Ermittlungen erfolgen nur bei öffentlichem Interesse oder auf Antrag von Geschädigten. Bei Erwachsenen ermittelt die Polizei dagegen automatisch von Amts wegen.

Verwendete Quellen
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