In Bamberg Urteil gegen Automatensprenger gefallen
Wegen der bundesweiten Sprengung von Geldautomaten sind 15 Männer vor dem Landgericht Bamberg verurteilt worden. Die Strafen reichen von Bewährungsstrafen bis zu fast sechs Jahren Haft.
Das Landgericht Bamberg hat 15 Männer wegen der Sprengung von Geldautomaten in Deutschland zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafkammer verhängte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie fünf Jahren und elf Monaten Haft. Die Männer im Alter zwischen 23 und 43 Jahren wurden des schweren Bandendiebstahls oder der Beihilfe dazu für schuldig befunden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stammen die Verurteilten aus den Niederlanden und Belgien. Sie sollen im gesamten Bundesgebiet, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, Geldautomaten gesprengt haben, um Bargeld zu erbeuten. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehr als 5,5 Millionen Euro, während die Beute über 3,3 Millionen Euro betrug.
Verständigung erzielt
Mit 14 der insgesamt 16 Angeklagten erzielte das Gericht eine Verständigung. Diese Angeklagten äußerten sich ausführlich zu den Vorwürfen, woraufhin ein Strafrahmen festgelegt wurde. Dies führte dazu, dass das Verfahren deutlich verkürzt werden konnte; ursprünglich waren Termine bis ins Jahr 2026 geplant.
Für einen weiteren Angeklagten, der sich frühzeitig geäußert hatte, gab es keinen förmlichen "Deal". Das Verfahren gegen einen 30-Jährigen, der zunächst keine Angaben machte, wurde abgetrennt. Ein Urteil in diesem Fall steht noch aus.
Die Ermittler in Oberfranken führten den Fall nach Sprengungen in Zapfendorf und Forchheim vor das Landgericht Bamberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
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- Nachrichtenagentur dpa